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Run auf die Fördertöpfe Zuschüsse für neue Lkw sichern

Foto: Thomas Küppers, subinpumsom – stock.adobe.com

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat sein Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) neu aufgelegt.

Erneut winken beim Erwerb von schweren Lkw Zuschüsse: Das BMVI stellt Unternehmen 15.000 Euro bei gleichzeitiger Verschrottung eines Euro-5- oder EEV-Lkw in Aussicht beziehungsweise 10.000 Euro bei Verschrottung eines Lkw der Klassen Euro 4 und schlechter. Das Ministerium gewährt erneut nicht nur Zuschüsse für Elektro- und Wasserstoff-Lkw, sondern auch für Lkw mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro 6. Damit können Flottenbetreiber über das ENF-Programm auch wieder Zuschüsse für Gasfahrzeuge (CNG/LNG) in Anspruch nehmen.

Förderung auch für Trailer möglich

Ebenfalls Gegenstand der Förderung ist die Komponente Intelligente Trailertechnologie (ITT), die ebenfalls reaktiviert wurde. Pro Maßnahme winken bis zu 5.000 Euro, maximal aber 60 Prozent des Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie.

Was die ziehenden Einheiten angeht, gibt es bei genauerem Hinschauen aber doch einige Anpassungen gegenüber dem Vorgängerprogramm. Dem BMVI war es wichtig, den Klimaschutz-Aspekt stärker zu betonen. Es muss sich um ein Neufahrzeug handeln, das bei der Auslieferung über rollwiderstandsoptimierte Reifen verfügt.

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Das Fahrzeug muss darüber hinaus bestimmte CO2-Werte unterschreiten, welche die EU-Gremien vor zwei Jahren bei der Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt hatten. Bieten die Fahrzeughersteller eine entsprechende CO2-senkende Zusatzausstattung an, muss das geförderte Neufahrzeug laut der neuen Förderrichtlinie mit mindestens zwei solcher zusätzlichen Merkmale ausgestattet sein. Gibt es bei einem Hersteller hier keine Angebote, muss der Flottenbetreiber dafür Sorge tragen, dass sein Neufahrzeug zumindest über ein Feature verfügt, um sein Emissionsniveau gegenüber einem vergleichbaren Serienfahrzeug zu senken.

CO2-senkende Zusatzausstattung ist Pflicht

Als Beispiele für eine solche Zusatzausstattung führt das BMVI an: Bauteile zur Aerodynamik, automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung, Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes, Getriebe-Leerlaufautomatiken bei Gefälle, Liftachsen, Start-Stopp-Systeme, vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme oder einen vorausschauenden Tempomaten.

Abseits vom Klimaschutz muss der neu zugelassene Lkw auch ein Abbiege-Assistenzsystem an Bord haben.

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Anträge auf Förderung der Anschaffung eines neuen schweren Nutzfahrzeugs beziehungsweise von ITT können seit dieser Woche bis zum 31. Oktober beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. „2021 stehen noch mehr 100 Millionen Euro für das Förderprogramm bereit“, teilt das BMVI auf Nachfrage von eurotransport.de mit. Und hier geht es zum Antragsportal https://antrag-gbbmvi.bund.de

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