Schließen

Riskmanagement digitalisiert sich Flottenschäden clever vorbeugen

Foto: Burkhard Taggart

Riskmanager Ralph Feldbauer erläutert, wie durch den Einsatz von Dashcams ein Fahrercoaching auf einem noch höheren Niveau möglich ist.

eurotransport.de: Herr Feldbauer, Ihr Fokus ist unter anderem Riskmanagement zur Schadenprävention in der Flotte. Wie fanden aus Ihrer Erfahrung in diesen besonderen Zeiten eigentlich die Schulungen statt – online ?

Feldbauer: Die Pandemie hat auch bei den Riskmanagement-Maßnahmen – unter anderem auch bei den Coachings und Schulungen spezieller Anbieter – einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Digitale Coachings und Workshops für Fahrer wurden gut angenommen. Einschränkungen gab es bei den BKF-Modulen, die in Deutschland – anders als etwa in Österreich – nur teilweise online angeboten und abgehalten werden konnten. Sie fanden unter Einhaltung der Corona-Auflagen meist als Präsenztermine statt. Insgesamt bleibt die Erkenntnis, dass E-Learning-Angebote die Präsenzschulungen sehr gut ergänzen, aber eben nicht ersetzen können.

Also kein „Entweder-Oder“?

Es ist kein „Entweder-Oder“, sondern ein „Sowohl-als-auch“. Die Kombination ist die Ideallösung und eröffnet allen Beteiligten viele Möglichkeiten.

Die vielfach ungeliebten Schulungen am Samstag sind also nicht überholt?

Nein, aber es werden meines Erachtens künftig wesentlich weniger. Die technischen innovativen Tools zeigen, dass wir diese qualitativ verbessern und um neue Inhalte anreichern – zum Beispiel um Erkenntnisse aus realen Fahrsituationen und gegebenenfalls auch aus Auswertungen aus der Telematik und aus den Dashcam-Aufzeichnungen. Das bietet echte Innovationen und enorme Mehrwerte in den gezielt konzipierten Riskmanagement-Trainings.

Nun gibt es die Dashcams in Deutschland ja schon länger. So richtig auf Akzeptanz sind sie im gewerblichen Verkehr aber noch nicht gestoßen. Was hat sich nun geändert?

Die Marktpräsenz der Anbieter wächst, sie erkennen zudem neue Geschäftspotenziale, klar auch die etwa Möglichkeiten zur Verbesserung des Fahrverhaltens. Das stößt bei Transport- und Logistikunternehmen natürlich auf Interesse. Dank Dashcams wird es möglich, Fahrdefizite im realen Verkehr zu erkennen und die Fahrweise auf völlig neuem Niveau und einer hohen Akzeptanz zu optimieren, ehe es zu einem Unfall kommt. Sonst lassen sich solche Ereignisse nach dem Motto „was wäre wenn“ oder in der theoretischen Situation von Beinaheunfall-Besprechungen nur simulieren. Nun haben wir also die Chance, sie live im realen Verkehr zu erkennen, zu analysieren und damit zu eliminieren. Das eröffnet uns im Riskmanagement zur Schadenprävention grundlegend neue Möglichkeiten, dass ich behaupte: Wir sind am Vorabend eines revolutionären Veränderungsprozesses im Coaching – mit Fokus auf die enorm reduzierten Kosten ebenso wie auf die wesentlich optimierten Wirkungswerte, die technisch auch sofort messbar sind. Revolutionär eben.

Und wie ist es um die Akzeptanz des Ganzen bestellt?

Die Akzeptanz von Unternehmern und Fahrern steigt aus meiner Erfahrung enorm an. Setzt man derlei Projekte mit der entsprechenden Rechtskonformität strukturiert um, hat das Vorteile für alle Seiten. Dazu muss man den organisatorischen Prozess beim Einführen von Dashcams aber sauber regeln und konsequent umsetzen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutz- und Arbeitsrechtes und die Wahrung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der betroffenen Fahrer zu legen.

Foto: Riskguard
Riskmanager Feldbauer: Wir sind am Vorabend eines revolutionären Veränderungsprozesses im Coaching

Je nach Hersteller haben sich die Unternehmen dabei spezifischen Anforderungen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Konzeption und Dokumentation, der individualarbeitsrechtlichen Situation und gegebenenfalls bei der betrieblichen Mitbestimmung zu stellen. Wesentliche Bedeutung kommt dabei der rechstfesten Rechtfertigung des Einsatzes von Dashcams aus betrieblicher Sicht, insbesondere zu Schulungs- und Trainingszwecken, zur Schadenminimierung und Unfallaufklärung zu. Aber auch Fragen der Zugriffsbeschränkung, Anonymisierung, der anlassbezogenen Aufzeichnung und Speicherung, den Löschungsfristen, rechtswirksamen Einwilligungen, Speicherung der Daten in Rechenzentren im Ausland, der Einbeziehung des Betriebsrates und dergleichen kommt erhebliche Bedeutung zu. Dabei empfiehlt sich jedenfalls eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Begleitung bei der Konzeption und Implementierung der Systeme im Unternehmen. Das klingt vielleicht aufwendig, die ersten Erfahrungen zeigen aber, dass das in der Praxis funktioniert.

Betriebsrat, Datenschutz-Beauftragter, da setzen Sie für eine mittelständische Spedition aber viel voraus, oder?

Die Speditionswelt hat sich verändert. In meinem Mandanten kreis gibt es bei allen Unternehmen Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte. Sofern sie keinen internen Datenschutzbeauftragten haben, arbeiten sie mit einem externen zusammen, der die Rechtskonformität herstellt. Das muss zwingend geschehen, denn sonst kann die Nutzung von Dashcams Strafen nach sich ziehen. Und der Betriebsrat muss eingebunden werden, was in meinen bisherigen Projekten auch keine Hürde war. Alle müssen mit ins Boot. Wichtig ist, dass das Unternehmen aufzeigt, dass das Projekt kein Fahrer-Controlling, sondern ein Fahrer-Coaching ist. Wird das klar und zielführend kommuniziert und verstanden, findet man eine einvernehmliche Lösung und kann alles in einer Betriebsvereinbarung festhalten und damit gegebenenfalls gleichzeitig auch ausgewählten datenschutzrechtlichen Problemstellungen begegnen.

Zwischen Controlling und Coaching dürfte es aber nur ein schmaler Grat sein, oder?

Die Differenzierung ist im Gegenteil sehr deutlich. Die Dashcam dient nicht zur Überwachung, es ist also kein Controlling-Instrument. Das Ganze ist vielmehr ein Coaching-Instrument für den Fahrtrainer, vergleichbar mit einer Pylone, die er vielleicht zur Präsenzschulung mitbringen würde. Die Dashcam soll den Fahrer entlasten, damit er in kniffligen Situationen einen kühlen Kopf und die Kontrolle behält. So können wir Unfällen wirkungsvoll vorbeugen.

Wird der Fahrer nicht komplett gläsern?

Im Nutzfahrzeugbereich verfügt quasi jedes Fahrzeug über eine Telematik, damit ist doch schon heute eine hohe Transparenz gegeben. Der Unterschied ist: Da die Fahrer eine Entlastung für sich sehen und die Dashcam in unseren Projekten nur nach außen, nicht nach innen wirkt, ist die Akzeptanz sehr hoch. Das Einvernehmen mit dem Fahrer ist im ganzen Prozess überaus wichtig, sonst kann das Projekt nicht gelingen und zwar unabhängig davon, ob datenschutz- und arbeitsrechtlich eine Einwilligung erforderlich ist und wirksam erteilt werden kann oder nicht.

Was meinen Sie damit, wenn Sie sagen, dass das Ganze nur nach außen wirkt?

Einige Dashcam-Systeme sind in der Lage, sowohl nach innen als auch nach außen aufzuzeichnen. Die permanente Aufzeichnung des Fahrzeuginnenraums und das Filmen des Fahrers ist aus verschiedenen Gründen dabei ebenso unzulässig, wie das permanente, das heißt nicht anlassbezogene Filmen des öffentlichen Verkehrsraumes.

Lesen Sie auch BG Verkehr setzt Anreize Fördergeld für Konzepte zur Verkehrssicherheit

Einige Dashcamsysteme zeichnen daher nur anlassbezogen Bilder vom Verkehrsgeschehen auf und filmen den Fahrer nicht oder wenigstens nicht permanent. Sie überwachen also zum Beispiel nicht, wie aufmerksam er ist und warnen ihn nicht vor Ablenkungen, etwa, wenn er zum Handy greifen sollte. Technisch wäre das jedoch möglich, auch die Innenraumüberwachung könnte anlassbezogen konfiguriert werden, insbesondere auch unter Einsetzung sonstiger sensorischer Telematik. Dabei ist immer Augenmerk auf die Verhältnismäßigkeit zu legen um die Rechtskonformität nicht zu beeinträchtigen. Nicht alles was technisch geht und im Fuhrpark wünschenswert wäre, ist rechtlich erlaubt, Stichworte: Datensparsamkeit, Anonymisierung, Anlassbezug, Zugriffsbeschränkung.

Wie weit sind Sie bereits mit Ihren Dashcam-Projekten gekommen?

Ich betreue aktuell einige interessante Großprojekte. Dort begleite ich die Unternehmen von Anfang an in allen relevanten Punkten. Für mich elementar wichtig ist dabei die Herstellung vollständiger Rechtskonformität. Das Ganze beginnt im Projekt bereits bei der Auswahl der Geräte, dem Abholen der Fahrer, den Gesprächen und Einvernehmen mit dem Betriebsrat über das Einbinden einer Kanzlei für Dokumentation, Prüfung des Datenschutzkonzeptes, Formularwesen und Betriebsratseinbindung bis hin zur Projektierungs- und Testphase.

Und wie sind Ihre Erwartungen an die Projekte?

Aus Sicht des Riskmanagers ist das Ganze ein Musterbeispiel dafür, wie Digitalisierung bei der Schadenprävention helfen kann. Das ist für mich eine extrem positive Entwicklung. Mithilfe eines idealerweise externen Profitrainers ist ein Coaching auf einem ganz neuen Level in der Tagesrealität – möglich, was Fahrern wie Unternehmern enorme Vorteile bietet. Es gibt doch kaum etwas Effektiveres als ein Coaching im realen Verkehr, das Unfälle wie Beinahe-Unfälle verhindert und schnellstens Optimierung ermöglicht. Für den Unternehmer ist jeder in diese innovative Art des Riskmanagements und solcher Projekte gesteckte Euro eine Investition, die sich mehrfach rechnet.

Zur Person

  • Ralph Feldbauer ist geschäftsführender Gesellschafter von Riskguard und berät Erst- und Rückversicherer, Institutionen, Verbände sowie namhafte Fuhrparks.
  • Der 51-Jährige war zuletzt seit 2015 Chef-Riskmanager bei der Allianz Deutschland und dort Leiter des Fachbereichs Riskmanagement Flotte.
  • Zuvor Fach- und Führungspositionen bei Erstversicherern, immer mit dem Schwerpunkt auf Risikotransfer und Risikoprävention. Der Franke baute auch ein Industriemakler-Unternehmen auf.
  • Seit wenigen Wochen stellt er seine Expertise auch dem Fachreferat Risk- und Schadenmanagement und Fuhrparkversicherung des Bundesverbands Fuhrparkmanagement (BVF) zur Verfügung.
Unsere Experten
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Daniel Stancke, CEO von Jobmatch.me Daniel Stancke Experte für Recruiting
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.