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Rheinland-Pfalz Ausnahmen ja - Lang-Lkw nein

Foto: Archiv Christiani

Rheinland-Pfalz gestattet jährlich mehrere Tausend Großraum- und Schwertransporte. Eine Beteiligung am Feldversuch mit Lang-Lkw kommt dagegen nicht infrage.

Viel zu ernten gibt es im Winter nicht - jedenfalls nicht in heimischen Gefilden. Keiner wird in der Hoffnung auf große Getreide-Erträge zu seinen Feldern aufbrechen. Dennoch muss es erlaubt sein, in der Nebensaison auch mal über Mähdrescher zu schreiben - zumal Logistik-Fachblätter diese Fahrzeuge sonst eher links liegen lassen. Zu Unrecht. Denn auch Mähdrescher sind für das Gewerbe von Interesse. Immerhin stellen sie ein wichtiges Transportgut dar, das vom Landmaschinen-Händler zu den Genossenschaften befördert werden will - korrekt gesichert und aufgrund der besonderen Maße und Gewichte mit den nötigen Ausnahmegenehmigungen.

Ladung muss unteilbar sein

Die sind erforderlich, wenn die Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Paragraf 29) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, Paragraf 70) erlaubten Maße, Gewichte oder Achslasten sprengen. Ausschlag gebend ist dabei die Ladung. Wie in einem Leitfaden von Regierungsamtsrat Adolf Rebler (Regierung Oberpfalz) zu lesen ist, dürfen die Verkehrsbehörden solche Genehmigungen nur mit der Auflage erteilen, dass die Ladung unteilbar ist und nicht mit Fahrzeugen gemäß StVZO-Maßen befördert werden kann. Was hat diese Erkenntnis mit dem Mähdrescher zu tun? Viel. Diese Auflagen gelten auch beim Transport von Landmaschinen. Um so mehr verwundert eine Aufnahme, die trans aktuell vorliegt. Sie zeigt einen knallgelben New Holland-Mähdrescher samt Schneidwerk auf einem Teleskop-Tieflader von Goldhofer. Über Länge und Gewicht des Vehikels ist nichts bekannt. Der Leser darf aber davon ausgehen, dass die Kombination ohne weiteres in der Liga der Lang-Lkw bis 25 Meter spielt. Nachdem sich die Bewunderung für das Gefährt gelegt hat, dürfte der Betrachter bei dem Merkmal "unteilbare Ladung" stutzig werden.

Ladung lässt sich auf zwei Komponenten verteilen

Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass man die zwei geladenen Komponenten gut hätte trennen und auf konventionellen Lkw unabhängig voneinander auf die Reise schicken können. Das Bild löst aber auch aus anderen Gründen Irritationen aus - weil der Versender darauf hinweist, dass es in Rheinland-Pfalz geschossen wurde. Das Land steht längeren Lkw-Kombinationen kritisch gegenüber und lehnt eine Beteiligung am Feldversuch mit Lang-Lkw ab. Das rot-grün regierte Bundesland verweist auf einen Beschluss der Verkehrsminister von 2007, keine weiteren Versuche mit 25-Meter-Lkw zu genehmigen. "Von einem solchen bundesweiten Modellversuch würde auch ein nicht gewolltes verkehrspolitisches Signal ausgehen", sagt ein Sprecher des Innen- und Verkehrsministeriums gegenüber trans aktuell.Es drohe die Wahrnehmung zu überwiegen, dass die Landesregierung das Ziel aufgebe, Güter auf die Schiene zu verlagern.

Böse Zungen sprechen von einer Doppelmoral

Böse Zungen sprechen angesichts der in großer Zahl ausgegebenen Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte von einer Doppelmoral. Im Jahr 2010 gab es rund 38.000 solcher Beförderungen in dem Bundesland, 2011 waren es 6.000 mehr. Ein Drittel davon wurden in Rheinland-Pfalz genehmigt.  Das Innenministerium setzt sich aber gegen Vorwürfe zur Wehr, es ignoriere bei den Genehmigungen die Vorgaben des Gesetzes.

"Im Zusammenhang mit dem Transport von Mähdreschern führte der Begriff der teilbaren und unteilbaren Ladung zu unterschiedlichen Interpretationen", sagt der Sprecher. Um eine bundeseinheitliche Interpretation herbeizuführen, hätten sich die beiden Bund/Länder-Fachausschüsse, die für StVO sowie StVZO zuständig sind, mit dem Thema befasst. "In beiden Ausschüssen wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass es sich um eine unteilbare Ladung handelt", heißt es. An dieser Auffassung orientiere sich die Verwaltungspraxis. Das Feld Lang-Lkw in Rheinland-Pfalz wäre mit dieser Erkenntnis vorläufig bearbeitet.

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