Recht aktuell Bewährungsstrafe für Unfall-Fahrer

Foto: R.PRIEBE

Ein Lkw-Fahrer musste sich vor dem Amtsgericht Mannheim dafür verantworten, dass er ungebremst in ein Stauende gerast ist. Welche Rolle spielte dabei der Notbremsassistent? Heute fiel das Urteil.

Nach dem insgesamt sechsten Verhandlungstag wurde der Lkw-Fahrer der Spedition Zahn vom Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Fahrer. Auf einen Entzug der Fahrerlaubnis verzichtete das Gericht. Dafür läge der Unfall zu lange zurück, und der Fahrer habe in der Zwischenzeit durch seine weitere Ausübung der Tätigkeit beweisen, dass er seine Arbeit als Berufskraftfahrer ohne bekannte weitere Beanstandungen ausüben könne.

Laut Gutachter war der Lkw mit 85 km/h ungebremst ins Stauende gerast. Auf einer 3,5 Kilometern langen Strecke vom Viernheimer Kreuz auf der A6 Richtung Saarbrücken habe der Fahrer allerdings keine Reaktion auf die Warnhinweise gezeigt. Nicht abschließend vom Gutachter geklärt wurde die Frage, ob beim ABA3 des Mercedes Actros ein Systemversagen vorlag oder der Fahrer den Notbremsassistenten möglicherweise doch übersteuert haben könnte. Es gab keine diesbezüglicheren Aufzeichnungen im Fehlerspeicher des ABA3. Es sei daher nichts erwiesen und nichts widerlegt.

Dagegen geht das Schöffengericht weiter davon aus, dass der ABA3 im entscheidenden Moment den Dienst versagt habe. Das hat letzten Endes zu dem heute gesprochenen Urteil geführt. Die Staatsanwaltschaft will nun überlegen, ob sie binnen vier Wochen in Berufung geht.

Im FERNFAHRER 3/2019 haben wir uns in der Rubrik "Recht aktuell" bereits mit dem Fall befasst:

Warum wird ein Lkw-Fahrer, der in ein Stauende rast, sodass dabei Menschen zu Tode kommen, der fahrlässigen Tötung angeklagt? "Weil er den Taterfolg, hier Tötung, kausal verursacht hat", sagt Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier, "er also in der Schuldform der Fahrlässigkeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Diese liegt in der Unaufmerksamkeit, durch die der Lkw-Fahrer die vor ihm stehenden Fahrzeuge nicht wahrgenommen hat, obwohl er diese hätte erkennen können.

"Fahrer muss sein Fahrzeug jederzeit beherrschen."

"Wie hoch ist dabei in der Regel das zu erwartende Strafmaß? "Das kommt sehr auf den Einzelfall an. Der Straftatbestand des Paragrafen 222 StGB ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren relativ moderat. In den meisten Fällen, in denen eine Freiheitsstrafe verhängt wird, wird diese zur Bewährung ausgesetzt. Für die Frage der Höhe kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit und die Folgen an. Für ein Urteil reicht, dass für den Fahrer das Ende des Staus erkennbar war. Der Fahrer kann dann zur Milderung des Strafmaßes beispielsweise ein Augenblicksversagen einwenden."

Welche Rolle spielt in diesem Verfahren rein juristisch der Notbremsassistent? "Meines Erachtens nur für die Frage der Strafzumessung. Für das rechtzeitige Anhalten ist der Fahrer allein verantwortlich. Das Ausschalten des Notbremsassistenten ist per se nicht pflichtwidrig, wenn ich davon ausgehe, dass der Fahrer die Situation jederzeit zu beherrschen hat und der Notbremsassistent nicht in jedem Fall funktioniert." Dann liegt der Pflichtverstoß, der den Unfall begründet, in der mangelnden Aufmerksamkeit, also der Fahrlässigkeit, die eine Haftung des Haftpflichtversicherers auslöst. "Anders wäre es dann, wenn die Notbremsassistenten so konstruiert wären, dass sie autonom reagieren, also der Fahrer quasi am Steuer schlafen dürfte und der Lkw autonom fährt und bremst. Dann wäre das bewusste Ausschalten eine ggf. als vorsätzlich einzustufende Pflichtwidrigkeit."

Matthias Pfitzenmaier Foto: Matthias Pfitzenmaier
Matthias Pfitzenmaier, Anwalt: "Ein Fahrer muss seinen Lkw zu jeder Zeit beherrschen und die im Verkehr nötige Sorgfalt an den Tag legen."

Bei diesem Verfahren geht es auch um die Frage, ob der ABA 3 möglicherweise technisch versagt hat, was laut Gutachter der Fall gewesen sein soll. Wie würde sich das auf das Strafmaß auswirken? "Das kann man so und so sehen. Die Frage ist, ob ich den Umstand eines nicht vorhersehbaren Systemversagens zugunsten des Fahrers ansetze, quasi als doppeltes Pech. Auf der anderen Seite kann ich auch argumentieren, dass der Fahrer leider keinen Anspruch auf das Funktionieren eines Assistenzsystems hat und dessen Versagen ihn dann auch nicht entlastet." Übergibt der Gesetzgeber nicht die ganze Verantwortung an den Fahrer, indem der den Notbremsassistenten jederzeit übersteuern können muss? "Der Fahrer hat meines Erachtens mit den Helfersystemen die gleiche Pflicht wie ohne, nämlich sein Fahrzeug jederzeit zu beherrschen und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen. Das kann erst anders werden, wenn die Fahrzeuge wirklich autonom fahren. Dort sind wir derzeit aber noch nicht."

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 03 2019 Titel
FERNFAHRER 03 / 2019
2. Februar 2019
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