Ende Januar leistete sich ein Lkw-Fahrer im Drogenrausch eine anderthalbstündige Verfolgungsjagd mit der Polizei. Nun stand er in Coburg vor Gericht.
Verfolgungsjagd am zweiten Arbeitstag: So hieß Ende Januar 2017 der Blogbeitrag, der hier zu finden ist. Unter Drogeneinfluss hatte sich der frisch eingestellte, einheimische Fahrer einer Spedition aus Norddeutschland ein hochgefährliches Rennen mit der Polizei geliefert: über anderthalb Stunden lang durch Franken. Er konnte nur gestoppt werden, indem ein Polizeihubschrauber den Fahrer mit einem Scheinwerfer massiv durch die Frontscheibe blendete. Das Landgericht Coburg hat den Fahrer nun wegen fahrlässigen Vollrauschs zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, ihm dazu die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von einem Jahr und neun Monaten festgesetzt. Das basiert auf Paragraf 323a Strafgesetzbuch (StGB), der im Kern besagt: „Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.“
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