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Reaktion auf StVO-Novelle GVN für das Halten in erster Reihe

KEP Fahrzeuge Foto: Matthias Rathmann

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) appelliert an die Kommunen, dass KEP-Dienstleister in der ersten Reihe parken sollten.

Das Halten in zweiter Reihe sei eine heikle Sache für den Lieferverkehr, auch weil seit Jahresbeginn Verschärfungen der Bußgelder für das Halten in zweiter Reihe eingeführt wurden, schreibt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in einer Mitteilung. Dabei sorge der städtische Lieferverkehr für eine funktionierende Ver- und Entsorgung von Einzelhandel, Gastronomie, Verwaltung oder für die Lieferung direkt nach Hause. Wenn Lieferverkehr ausfalle, dann eher durch Behinderungen wie dem Halten in zweiter Reihe.

„Wir bestellen Waren rund um die Uhr, beschweren uns aber über den Lieferverkehr. Wir müssen die Anlieferung durch Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) dringend auf solide Füße stellen. Wir brauchen Ladezonen für die gewerblichen Be- und Entladevorgänge, die weder den Fußgänger noch Rad- und Autoverkehr stören. Das massive Wachstum des KEP-Verkehrs erfordert eine für alle Teilnehmer tragfähige Steuerung. Das hilft uns allen: Bei der Sicherheit im Straßenverkehr, Luftreinhaltung, Stauvermeidung und bei der Verbesserung der Lebensqualität“, so GVN-Präsident Mathias Krage.

GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic schlägt deswegen vor, dass kommunale Mobilitätskonzepte gemeinsam mit der Branche entwickelt werden und so eine Arbeitsgrundlage geschaffen werde. „Je eher und transparenter diese ausfällt, desto größer ist die Planungssicherheit und Akzeptanz bei den Unternehmen“, sagt Sokolovic.

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