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Fahrerlaubnis weg bei acht Punkten in Flensburg Mit Profi-Hilfe den Führerschein retten

Handy Smartphone Facebook am Steuer Foto: Jan Bergrath 2 Bilder

Für Lkw-Fahrer kann der Verlust des Führerscheins existenzbedrohend sein. Zum Glück gibt es professionelle Hilfe, damit es nicht zum Schlimmsten kommen muss.

Als Peter Kirsten seiner Frau auf dem Smartphone mitteilen will, dass er wegen eines unfallbedingten Staus später kommt, bemerkt er den Streifenwagen nicht, der neben ihm fährt. Plötzlich kommt die Kelle, die Autobahnpolizei lotst ihn auf einen Parkplatz. Peter bekommt ein Bußgeld von 100 Euro. Schnell wird ihm klar, das bedeutet einen Punkt in Flensburg – seinen vierter, und zum dritten Mal für Handy am Steuer. Beim achten Punkt ist der Lappen vorerst weg. Peter spricht mit seinem Chef. Der rät ihm, sich an einen Verkehrspsychologen zu wenden, bevor es zu spät ist.

Bei sechs Punkten ist kein Punkte-Abbau mehr möglich

Die häufigsten Verstöße, wegen denen ein Berufskraftfahrer Punkte in Flensburg bekommt, seien Geschwindigkeits- und Abstandsdelikte sowie Rotlichtvergehen, sagt Thomas Pirke. "Ablenkung im Verkehr, gerade das Nutzen des Handys am Steuer, spielt aber zunehmend eine Rolle und wird in seiner Gefährlichkeit zumeist sehr unterschätzt." Je früher ein Fahrer auf eigene Initiative mit dem Abbau der Punkte beginnt, desto besser. Gesetzlich geregelt ist, dass der Kraftfahrer beim Erreichen der Vier-Punkte-Grenze eine schriftliche Ermahnung bekommt. In diesem Schreiben wird er darauf hingewiesen, dass bis zum Punktestand von fünf Punkten durch den Besuch eines Fahreignungsseminars ein Punkt abgebaut werden kann.

Dies ist aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.Sind die sechs Punkte jedoch erreicht, folgt das zweite Behördenschreiben, die Verwarnung. Nun ist kein Abbau mehr möglich. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den Punktestand kann jeder Fahrer beim KBA kostenfrei abfragen. Solange es vier Wochen Fahrverbot sind, mag es noch angehen, vier Wochen Urlaub zu nehmen – eine häufige Praxis. Es gibt aber auch längere Fahrverbote. Und ist die Fahrerlaubnis erst einmal beim Erreichen eines Punktestands von "8" entzogen, beträgt die Sperrfrist in der Regel sechs Monate. "Auf alle Fälle sollte der Fahrer ein Fahrverbot und den damit verbundenen Hinweis ernst nehmen, etwas zu verändern. In diesem Fall kann auch Offenheit gegenüber dem Chef sinnvoll sein."

Psychologen helfen bei der Vermeidung künftiger Verkehrsdelikte

Verkehrspsychologische Maßnahmen in der Gruppe kosten je nach Dauer zwischen 300 und 1.000 Euro oder sogar mehr. Einzelgespräche haben einen Preis zwischen 80 und 120 Euro pro Stunde. Die Dauer der Maßnahme ist sehr unterschiedlich. Eine verkehrspsychologische Einzelberatung kann schon ab drei Stunden sinnvoll sein. In der Regel sind es aber 7 bis 15 Stunden. Gruppenmaßnahmen haben oft mehr Stunden, sind aber für den Einzelnen im Verhältnis zur Stundenzahl kostengünstiger. Sie helfen, Lösungen zu finden, Zusammenhänge zwischen der Lebensgestaltung und den Verkehrsdelikten herzustellen. Gemeinsam mit den Psychologen werden Lösungen gesucht, künftig Verkehrsdelikte zu vermeiden. Zumeist geht es in den Gesprächen also nicht nur um den Verkehr, sondern um die Lebensgestaltung, den Stress im Beruf oder persönliche Sorgen des Betroffenen.

"Meine Erfahrung ist, dass man sich, um sein Fahrverhalten zu verändern, auch außerhalb des Verkehrs ändern muss." Hat der Fahrer die Zeit der Sperrfrist genutzt, daran gearbeitet zu verstehen, was zu den Verkehrsdelikten geführt hat und warum es ihm früher nicht gelungen ist, sein Verhalten zu ändern, kann er dies in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) darlegen und mitteilen, was er verändert hat. "Das ist die Grundlage für eine Begutachtung mit positivem Ergebnis und Grundlage, seine Fahrerlaubnis wieder zu erhalten", erklärt Pirke.

Fragen zur Verkehrspsychologie beantwortet ab sofort Thomas Pirke von AFN aus Köln auf unserem Expertenportal unter www.eurotransport.de/experten.

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 06 2018 Titel
FERNFAHRER 06 / 2018
5. Mai 2018
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