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Public Viewing im Betrieb Was Spediteure beachten sollten

Fußball Kick in Richtung Tor Foto: Smileus

Bei der Fußball-WM vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 in Russland gibt es in den Stadien viel zu bejubeln – und auch außerhalb. Denn in vielen Betrieben schauen die Mitarbeiter die Spiele gemeinsam am Bildschirm an – Public Viewing im Unternehmen sozusagen.

Wie die bisherigen Weltmeisterschaften gezeigt haben, verfahren auch einige Speditionen so. „Gemeinsames Fußballschauen mit Kollegen stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl“, betont beispielsweise Marcel Steinmüller von der Egetrans Internationale Spedition gegenüber trans aktuell. Damit die Freude auch nach dem Spiel erhalten bleibt, sollten sich Spediteure an einige Spielregeln halten – zum Beispiel an die des Weltfußballverbandes Fifa. Unter Umständen ist es möglich, dass Unternehmen bei der Fifa eine Lizenz beantragen müssen.

Dazu muss man wissen: Der Weltfußballverband unterscheidet zwischen drei Arten von Public Viewing: die „gewerbliche Veranstaltung“ (mit kostenpflichtiger Lizenz), die „spezielle gewerbliche Veranstaltung“ (mit kostenfreier Lizenz) und die „nicht gewerbliche Veranstaltung“ (ohne Lizenz). Als gewerblich gilt ein Public Viewing immer dann, wenn durch Eintrittsgelder, Mindestverzehr, Sponsoring oder anderweitig ein geschäftlicher Nutzen aus der Veranstaltung gezogen wird.

Wenn sich das Public Viewing jedoch auf einen kleinen innerbetrieblichen Rahmen beschränkt – wie bei den meisten Speditionen –, so liegt eine „nicht gewerbliche Veranstaltung“ vor. Und damit ist auch keine Lizenz von der Fifa notwendig. Anders dagegen sieht es aus, wenn zu der Veranstaltung im Unternehmen beispielsweise Kunden eingeladen werden. „Dann kann weder der öffentliche noch der gewerbliche Charakter der Veranstaltung ausgeschlossen werden“, erklärt auf Anfrage von trans aktuell Dr. Tatjana Neuwald, Referatsleiterin Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz bei der IHK für München und Oberbayern. Für diesen Fall empfiehlt die Expertin, eine Lizenz bei der Fifa zu beantragen. Dies ist über die Internetseite des Weltfußballverbandes möglich (http://de.fifa.com/about-fifa/tv/public-viewing.html). Auch Rechtsanwalt Dr. Friedhelm Köster von der Beratungsgesellschaft Ecovis betont: „Die Fifa versteht keinen Spaß, wenn Regeln verletzt werden.“

Firmen sind öffentliche Orte

Ganz gleich, ob das Public Viewing nun in kleinem Kreis stattfindet oder mit Kunden – aus urheberrechtlicher Sicht sind Firmen öffentliche Orte. Daher müssen die Spediteure das Public Viewing in jedem Fall bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (Gema) anmelden. Was die Preise betrifft, so nennt die Gema auf Anfrage von trans ­aktuell folgende Beispiele: Stellt die Spedition während der WM einen Fernseher auf und zeigt alle Spiele, sind 99,58 Euro netto fällig – für die gesamte WM. Wird dagegen nur ein einzelnes Spiel gezeigt – etwa das Finale – so kostet dies 34,38 Euro netto. Wichtig: Zu den Nettopreisen der Gema kommen noch sieben Prozent Umsatzsteuer hinzu.

Public Viewing als Betriebsausgabe

Auch aus steuerrechtlicher Sicht kann das Public Viewing für Spediteure interessant sein. Denn ein Public Viewing zur WM gilt als Betriebsveranstaltung. Die Ausgaben dazu kann der Spediteur beim Finanzamt gewinn- und damit steuermindernd geltend machen. Einschlägige Ausgaben sind beispielsweise Speisen und Getränke. Damit Unternehmer die Ausgaben steuerlich geltend machen können, muss sich der Teilnehmerkreis jedoch überwiegend aus Betriebsangehörigen und deren Begleitpersonen zusammensetzen. Die Aufwendungen sind pro Mitarbeiter bis zum Freibetrag von 110 Euro brutto lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Zudem ist in diesem Fall der Vorsteuerabzug für die Bewirtung zulässig. Übersteigen die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer die Grenze von 110 Euro je Veranstaltung, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn zuzurechnen. Wichtig ist auch: Der Freibetrag von 110 Euro gilt nur für zwei Veranstaltungen jährlich. Wer also schon im Sommer während der WM zweimal feiert, kann die Weihnachtsfeier im Winter steuerlich nicht mehr geltend machen. Der Spediteur kann jedoch wählen, welche Veranstaltung er als Betriebsfeier berücksichtigt haben  möchte. Wenn Spediteure diese Tipps beherzigen, dürfte einem unbeschwerten Torjubel nichts mehr entgegenstehen.

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