Noch bis Ende Januar können Spediteure neue Strecken für Lang-Lkw bei den zuständigen Landesverkehrsministerien melden.
Nach Informationen des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Bundesländer dazu aufgefordert, bis Ende Januar 2020 neue Streckenabschnitte für die sogenannte Lang-Lkw-Positivliste zu melden. In dieser sind alle Strecken erfasst, auf denen die Kombinationen mit einer Länge von bis zu 25,25 Meter dauerhaft fahren dürfen.
Gewünschte Strecken schnell melden
Für Transporteure, die auf Lang-Lkw auf neuen Strecken einsetzen möchten, ist daher Eile geboten. Sie müssen möglichst bald einen entsprechenden Antrag beim jeweils zuständigen Landesverkehrsministerium einreichen. Dieses prüft die Strecke und meldet diese dann gegebenenfalls an das BMVI weiter. Wie so ein Antrag auszusehen hat, findet man unter anderem auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Die so erweiterte Positivliste ist schließlich Teil der 10. Änderungsverordnung. Die 9. Änderungsverordnung zum Einsatz von Lang-Lkw trat am 2. Oktober 2019 in Kraft, sodass nun die Vorbereitungen für die nächste starten.