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Personaleinsatz Werkverkehr darf Zeitarbeiter einsetzen

Werkverkehr Foto: Matthias Rathmann

Auch der Werkverkehr hat fortan die Möglichkeit, Zeitarbeiter zu nutzen.

Bislang durften Leiharbeitnehmer nur im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von maximal vier Wochen einspringen. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt die im novellierten Güterkraftverkehrsgesetz festgehaltene Liberalisierung für die Flotten von Industrie und Handel. Damit sei eine seit langem vom BWVL geforderte Rechtsänderung umgesetzt worden, erklärte Verbandspräsident Herbert Götz.

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