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NRW-Arbeitsminister Schneider Viele KEP-Firmen verstoßen gegen Arbeitsschutz

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Foto: Staatskanzlei NRW/Ralph Sondermann

Der Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat bei einer großangelegten Überwachungsaktion in der KEP-Branche schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsschutz festgestellt.

So wurden nach Angaben von Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) bei 35 Prozent der Unternehmen von Fahrern überhaupt keine oder unvollständige Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten geführt. Bei 64 Prozent der Firmen seien von den Fahrern die sonstigen Arbeitszeiten, zum Beispiel das Vorsortieren und Verladen der Pakete, nicht aufgezeichnet worden. Auch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes konnten die Fahrer bei über 60 Prozent der Paket- und Kurierdienste nicht nachweisen. 58 Prozent der Unternehmen schließlich hatten nicht dafür gesorgt, dass ihre Fahrer die notwendigen Nachweise über die letzten 28 Arbeitstage mitführen.

„Das Ergebnis ist erschreckend und schockierend“, sagte Arbeitsminister Schneider zu den Ergebnissen. Im Paket- und Kurierdienst seien die Verstöße gegen den Arbeitsschutz erheblich höher als allgemein im Gütertransportgewerbe. „Bei 60 Prozent der überprüften Fahrer wurden Mängel festgestellt. Die Mängelquote bei den Unternehmen liegt bei rund 85 Prozent“, erläuterte der SPD-Mann.

KEP-Firmen müssen mehr Verantwortung tragen

Für Minister Schneider ist die hohe Mängelquote Beleg dafür, dass die großen Dienstleister die Verantwortung für die Sozialvorschriften allein den Subunternehmen überlassen, die in der KEP-Branche in vielen Fällen die Zustellung der Pakete übernehmen. „Hier wollen wir darauf hinwirken, dass die Hauptauftraggeber stärker in die Mitverantwortung für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr genommen werden. Sie sollen mit dafür einstehen, dass die von ihnen beauftragten Subunternehmen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten einhalten“, sagte der NRW-Arbeitsminister. Dies sei ein notwendiger Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und zur Verkehrssicherheit. Nordrhein-Westfalen strebe deshalb auf Bundesebene eine Änderung der Fahrpersonalordnung an, um die großen Paketdienstleister unmittelbar in die Mitverantwortung zu nehmen, wenn sie Subunternehmen beschäftigen.

Bei den vom NRW-Arbeitsschutz durchgeführten Kontrollen wurden im Mai dieses Jahres 22 Paketverteilzentren unangemeldet kontrolliert. Dabei wurden 415 Fahrer von 131 KEP-Diensten unter die Lupe genommen. Die Überprüfungen erfolgten morgens um fünf Uhr, wenn die Fahrer die Pakete für die Tour abholen.

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