Die Zeiten haben sich geändert. Fahrer können sich derzeit praktisch jede Stelle aussuchen. Das führt dazu, dass selbst unterschriebene Arbeitsverträge nicht erfüllt werden. Das kann teuer werden.
Aus Schaden wird man klug. So enthält der aktuelle Arbeitsvertrag für Lkw-Fahrer im Fernverkehr der Hüer Transport und Logistik GmbH aus Münster den Punkt der Vertragsstrafe. Er besagt, hier kurz gefasst, "dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts zu zahlen, wenn er das Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufnimmt oder während der Probezeit vertragswidrig vorzeitig beendet". Das kann ziemlich teuer werden, denn Hüer zahlt in der Region gut und bietet zudem gute Arbeitsbedingungen.
"Die Vertragsstrafe sollte wirksam sein", sagt Rechtsanwalt Harry Binhammer nach Durchsicht des Vertrags, "sie ist klar und verständlich, nicht überraschend und auch von der Höhe in Ordnung." Schon das Bundesarbeitsgericht habe festgelegt, dass Vertragsstrafenklauseln bei Vertragsbruch einer Inhaltskontrolle standhalten, wenn der Tatbestand, der die Vertragsstrafe auslösen soll, im Arbeitsvertrag klar gekennzeichnet ist und die Höhe der Strafe klar erkennbar und angemessen hoch ist.
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