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Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz Motivation steigern

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Betriebsrente attraktiver machen. Unternehmen, die das Thema richtig ausspielen, können im Wettbewerb um Fachkräfte punkten.

Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Bund die Betriebsrente deutlich attraktiver machen, etwa für KMU und für Geringverdiener. Unternehmen, die das Thema richtig ausspielen, können im Wettbewerb um Fachkräfte dieses Mittel zur Mitarbeiterbindung einsetzen.

Kernpunkt Sozialpartnermodell

Keine Frage: Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Arbeitnehmer attraktiv – die freiwillige Leistung spielt somit auch in die Hände der Arbeitgeber. Neu sind seit dem 1. Januar 2018 unter anderem Änderungen bei den Entgeltumwandlungen, ein Förderbetrag für Geringverdiener und ein Sozialpartnermodell. Das Sozialpartnermodell sieht vor, dass Tarifpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeber, die Möglichkeit haben, Betriebsrenten ohne Haftung der Arbeitgeber zu vereinbaren. Der Arbeitgeber sagt lediglich die Höhe seiner Beiträge zu. Weiterer Vorteil: Auch nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können an diesen tariflichen Vereinbarungen teilnehmen. Welche Betriebsrentensysteme eingeführt und wie sie gesteuert werden, ist Sache der Sozialpartner, allerdings hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Kontrollfunktion.

480 Euro vom Chef

Der Förderbetrag für Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 Euro beträgt 30 Prozent – dieser Zuschuss kann direkt mit der Lohnsteuer verrechnet werden. Die Aufwendungen des Arbeitgebers dürfen dabei zwischen 240 und 480 Euro im Jahr betragen. Gleichzeitig wurde der Anspruch auf steuerfreie Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 6.500 Euro) erhöht. Auch in der Sozialversicherung ist diese Entgeltumwandlung bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (260 Euro) steuerfrei. "Das bedeutet konkret, dass Arbeitgeber innerhalb dieser Grenzen rund 20 Prozent der Entgeltumwandlung sparen und dadurch Liquidität gewinnen", sagt Frank Nevels, Leiter Vorsorgemanagement Norddeutschland beim Versicherungsmakler Oskar Schunck in Düsseldorf.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz nimmt die Arbeitgeber dabei aber in die Pflicht, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls in die Betriebsrente ihrer Arbeitnehmer einzubringen – und zwar in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. "Im Ergebnis bleibt dem Arbeitgeber immer noch ein Liquiditätsvorteil gegenüber einer Lohnauszahlung ohne Entgeltumwandlung von rund fünf Prozent", erläutert Nevels. Diese obligatorische Beteiligung gilt für alle Neuabschlüsse ab 2019 und für Altverträge dann ab 2022.

Nevels weist auch darauf hin, dass bei einer bereits bestehenden Beteiligung des Arbeitgebers an einer Betriebsrente die Gefahr besteht, dass die neue obligatorische Beteiligung in Höhe von 15 Prozent zusätzlich aufgebracht werden muss. Betroffene Arbeitgeber sollten daher ihre Beteiligung schnellstmöglich so deklarieren, dass sie gesetzeskonform ist.

Mehrere Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung

Laut dem Vorsorgeexperten hat ein Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung, entweder in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds, einer Unterstützungskasse oder einer Pensionszusage. "Die ersten drei Durchführungswege werden als versicherungsförmig bezeichnet. Für sie gelten die Bestimmungen gleichermaßen. Auch im Vertragsrecht bestehen Unterschiede, die entscheidungsrelevant sein können."

Da der Arbeitgeber immer für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen haftet – auch für Versicherungen –, sollte die Gestaltung des richtigen Durchführungsweges gut durchdacht sein, sagt Frank Nevels. Seiner Meinung nach ist allerdings die Direktversicherung für fast alle Ansprüche die beste Wahl; es sei denn, ein bindender Tarifvertrag regelt etwas anderes. Für welches Modell man sich auch entscheidet: "Personalpolitisch führt eine gut gestaltete Betriebsrente zu einer erhöhten Motivation der Arbeitnehmer. Unternehmen ohne attraktive Versorgungsleistungen haben kaum noch eine Chance bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter", sagt der Versicherungsexperte.

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