Schließen

Neues aus der Autobahnkanzlei Ehemaliger Fall wiederholt sich

Rechtsanwalt Bert Hüttemann. Foto: Autobahnkanzlei

Petra* ist selbstfahrende Unternehmerin. Sie fährt mit einem speziellen Lkw sowohl Lang- als auch Kurzholztransporte. In dieser Branche hat man öfter Kontakt mit Polizeibeamten, denen Holzladungen scheinbar grundsätzlich verdächtig erscheinen.

An einem kalten Wintermorgen in der Nähe von Regensburg: Petra wird auf der Autobahn von einer Polizeistreife gestoppt und kontrolliert. Heute meinen die Beamten, das Fahrzeug sei überladen, weshalb man das durch eine entsprechende Verwiegung prüfen müsse. Petra muss, leicht genervt, denn die Zeit läuft ihr ja davon, dem Streifenwagen in ein an der Autobahn liegendes Gewerbegebiet folgen, wo bei einem Chemieunternehmen, das über eine entsprechende Plateau-Waage verfügt, genau gewogen werden soll. Etwas widerwillig lässt sie das Spektakel über sich ergehen. Sie kennt es.

Messergebnis bereits angefochten

Petra lenkt ihren Holztruck auf den Wiegetisch, doch der passt nicht komplett drauf. Auch das kennt sie. Die Polizeibeamten, die die Sache schnell erledigen wollen, kommen auf die pfiffige Idee, zunächst nur den Motorwagen zu wiegen, dann soll Petra ihren kompletten Zug nach vorne fahren, damit dann der Anhänger beziehungsweise Nachläufer auf der Waage steht. Auch diese schlaue Idee kennt Petra. Am Ende werden beide Wiegeergebnisse addiert – und siehe da, es kommen fast 45 Tonnen heraus. 4,8 Tonnen zu viel! Die Anzeige ist schnell geschrieben. Petra wird belehrt, sie müsse vor der Weiterfahrt noch ein bis zwei Stämme abladen. Die Polizisten ziehen ab. Für Petra ist all das ein Déjà-vu. Drei Wochen später kommt der Bußgeldbescheid, gegen den wir in ihrem Auftrag Einspruch einlegen. Das Verfahren landet schließlich beim zuständigen Amtsgericht. Klemens Bruch aus der Autobahnkanzlei sieht dem Gerichtstermin ziemlich gelassen entgegen. Warum, weiß Petra. Sie will, obwohl eigentlich nicht notwendig, am Gerichtstermin teilnehmen.

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder 0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo ab 1,88 Euro* pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 04 2018 Titel
FERNFAHRER 04 / 2018
3. März 2018
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 04 2018 Titel
FERNFAHRER 04 / 2018
3. März 2018
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.