Neuer Podcast FERNFAHRER Truck-Talk Wissen für die Ohren

Foto: ETM

Das erste EU-Mobilitätspaket soll vor allem den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße fairer machen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessern. Doch die Gesetzestexte selbst weisen viele bewusste Unschärfen auf, wie Jan Bergrath und Götz Bopp im neuen FERNFAHRER-Podcast erläutern.

Das EU-Mobilitätspaket tritt nun, nach drei Jahren zäher Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat der Verkehrsminister am 9. Juli offiziell verkündet, mit vielen inhaltlichen Kompromissen in mehreren zeitlichen Stufen sukzessive in Kraft. Das erste wichtige Datum war bereits der 20. August. Das Mobilitätspaket soll den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße fairer machen, die Arbeitsbedingungen vor allem der Fahrer aus Osteuropa auf Dauer verbessern.

Große Verunsicherung

So der Plan. Zunächst geht es um die Sozialvorschriften in der EU-Verordnung 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten, also die Klarstellung bereits bestehender Artikel im Gesetzestext und die Ergänzung neuer Formulierungen wie nun das erstmals europaweit festgelegte Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw. Ja, genau. Es ist nun wirklich verboten. Das „Kabinenschlafverbot“ hat bereits kurz nach dem 9. Juli zu einer breiten Verunsicherung vieler Fahrer geführt. Diesen sensiblen Punkt haben wir im Faktencheck in FERNFAHRER Heft 10/2020 schon einmal gesondert beleuchtet. Denn entgegen allen bisherigen Versuchen zur Deutung der neuen Regeln muss selbst auf einer nun maximal drei Wochen langen grenzüberschreitenden Tour kein osteuropäischer Fahrer ins Hotel. Es genügt ein simpler Trick, das Verbot nach 44.59 Stunden legal auszuhebeln, weil es nun erlaubt ist, gleich zweimal hintereinander eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einzulegen.

Das wiederum trifft nicht auf die vielen ost­europäischen Fahrer zu, die bei deutschen Transportunternehmen gern im Rhythmus „drei zu eins“ beschäftigt sind und im rein nationalen Fernverkehr arbeiten. Die dürfen fortan nicht mehr übers Wochenende auf den Autohof geschickt oder auf dem Betriebsgelände im Lkw geparkt werden. Wenn sie dagegen mit einer Ladung über die nahe Grenze disponiert werden, gilt die neue Regel.

Rechtliche Hürden

In Kraft getreten heißt aber noch lange nicht, dass ein vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) demnächst festgestellter Verstoß auch wirklich sanktioniert wird. Denn alle neuen Punkte aus der nun überarbeiteten EU-Verordnung 561/2006 müssen zunächst über das Fahrpersonalgesetz (FPersG) in nationales Recht umgewandelt, dem Verstoß ein entsprechendes Bußgeld zugeordnet werden. Und jetzt wird es schräg: Es gibt ja bereits im FPersG ein deutsches Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, das allerdings bezieht sich auf Artikel 8 Absatz 6, was mit ein Grund ist, dass das BAG und die Polizei sich mit der Kontrolle so schwertun. Die neue Regel bezieht sich aber auf Artikel 8 Absatz 8. Muss Deutschland also jetzt erst die neue Regel ins nationale Recht umsetzen, weil eine EU-Verordnung mehr Gewicht hat als eine nationale Regel?

Was bewirkt die Notstandsklausel?

Fragen über Fragen – die uns auch immer wieder in der Redaktion erreichen. Darf ein Fahrer also nach Inkrafttreten der neuen Regeln demnächst gemäß dem erweiterten Artikel 12, der „Notstandsklausel“, noch bis zu zwei Stunden länger fahren, um den Betriebshof der Spedition, für die er arbeitet, zu erreichen? Ja, wenn er dadurch auch vermeidet, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit unterwegs im Lkw zu verbringen – was ja ver­boten ist. Und darf ein bulgarischer Fahrer auf dem Weg nach Sofia auf der A 4 bei Aachen diesen Joker auch ziehen, obwohl er in den folgenden zwei Lenkstunden nie und nimmer in die Heimat kommt? Fallen diese Lenkstunden dann in die Berechnung der Doppelwoche, und wann muss der Ausgleich erfolgen?

Schon in der Sendung 25 von ­FERNFAHRER live haben Götz Bopp, Berater für Güter befördernde Unternehmen und Experte im Fahrpersonalrecht bei Eurotransport, sowie Jan Bergrath, langjähriger Fachautor des FERNFAHRER, versucht, mit den in die Sendung eingeladenen Fahrern nur die ersten Punkte des Mobilitätspakets zu erfassen. Das hat bereits mehr neue Fragen aufgeworfen, als final geklärt werden konnten.

Wissen für die Ohren von Fahrern und Unternehmern

Daher war es logisch für uns, nun einen Pod­cast anzubieten. Das Medium, das Wissen direkt über die Ohren vermittelt. Denn unsere Leserinnen und Leser sind den ganzen Tag auf Achse – unterwegs von einem Kunden zum nächsten. Aber auch für Spediteure sind die Inhalte relevant.

Der FERNFAHRER-Podcast informiert also in den nächsten Monaten vor allem über die Neuerungen bei den Lenk- und wöchentlichen Ruhezeiten in den geänderten Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer (und Unternehmer). In diesem heiter-informativen Truck-Talk von jeweils 30 Minuten bringen wir die wichtigsten Änderungen auf den gesetzlichen Punkt. Im neuen Podcast erscheint ab dem 12. September alle zwei Wochen eine Folge bei Apple Podcasts, Spotify, Deezer und auf www.fernfahrer.de/trucktalk – mit freundlicher Unterstützung von Mercedes-Benz Trucks.

In bislang zehn geplanten Episoden klären wir über die neuen Regeln und ihre möglichen Fallstricke auf. Zur Zielgruppe gehören in erster Linie die Fahrerinnen und Fahrer, die den Podcast unterwegs im Radio hören können – und so ihren Transportauftrag mit etwas Weiterbildung locker kombinieren können.

Sternstunden des Mobilitätspakets im Überblick

  • Das EU-Mobilitätspaket I
    Die Gesamtstruktur. Wann genau tritt welche Verodnung in Kraft?
  • Änderung Wochenruhezeit (WRZ)
    Im Lkw oder nicht? Wer bezahlt? Rückkehrpflicht des Fahrers?
  • Änderung WRZ im grenzüberschreitenden Güterverkehr
    Vier-Wochen-Zeitraum, übernachten im Ausland, Ausgleich?
  • Sonderregelungen
    Art. 12 (WRZ zu Hause oder im Betrieb), Art. 9 (WRZ in Zug und Co.)
  • Aufzeichnungs-, Mitführungs- und Nachweispflichten
    Urlaub, Krankheit, Grenzübertritte
  • Intelligenter Fahrtenschreiber 2.0
    Änderungen gegenüber erster Version, Nachrüstpflichten, Chronologie
  • Änderungen im Bereich Berufs- und Marktzugang
    Kabotage, Absenkung auf 2,5 t
  • Entsendung
    Wann? Bilaterale Beförderungen und Beiladungen? Portal IMI
  • Was kommt noch?
    Nebenkriegsschauplätze des Pakets
  • Fazit
    So wirkt sich das Paket auf den EU-Binnenmarkt aus
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
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