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Neuer Feiertag Reformationstag GVN fordert Aufhebung der Lkw-Fahrverbote

Fahrverbot, Verkehrszeichen

Der Reformationstag als neuer Feiertag ist nach Ansicht des GVN ein Problem für das private niedersächsische Verkehrsgewerbe.

In den so genannten fünf neuen Bundesländern ist der Reformationstag bereits seit der Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag. Ab 2018 gilt dies auch für Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen.

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) gibt hierbei jedoch zu bedenken, dass insbesondere im Güterverkehr Logistikströme an den Landesgrenzen unterbrochen werden müssen. Und laut Verband gibt es noch weitere Nachteile: Lkw müssen auf überfüllten Parkplätzen verweilen, Lkw-Fahrer sind an Rastplätze gefesselt und können weder zu ihren Kunden, zum Betriebssitz oder zu ihren Familien fahren.

Insellösung vermeiden

Dabei hatte sich die Hannoveraner Landesregierung laut GVN zum Ziel gesetzt, bei der Auswahl des neuen Feiertages eine Insellösung in Niedersachsen zu vermeiden. Dieses Ziel sei verfehlt worden, da ausgerechnet die Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit den stark befahrenen Bundesautobahnen A2 und A7 in den Gesetzgebungsprozess nicht einbezogen worden sind. In Nordrhein-Westfalen und Hessen ist der Reformationstag kein Feiertag.

Große Umwege oder Stillstand

Der GVN argumentiert weiterhin, dass in Nordrhein-Westfalen der 1. November (Allerheiligen) ebenfalls ein Feiertag ist. Für niedersächsische Spediteure bedeutet das, dass sie am 31. Oktober in Niedersachsen nicht fahren und am 1. November in Nordrhein-Westfalen nicht ausliefern können. Transportunternehmen müssen demnach große Umwege oder den Stillstand ihrer Flotten in Kauf nehmen. Eine Insellösung kann sich das Transitland Niedersachsen als „logistisches Herz“ Europas nach Ansicht des GVN nicht leisten.

Dazu GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic. „Der GVN fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, das Feiertagsfahrverbot für Lkw an den drei bestehenden bundesuneinheitlichen Feiertagen Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen dauerhaft und flächendeckend aufzuhebenm.“

„Ende des Flickenteppichs“

Auch das Logistik Netzwerk Thüringen, eine Kooperationsgemeinschaft von Spezialisten aus allen Zweigen der Branche, fordert ein „Ende des Flickenteppichs durch regionale Lkw-Fahrverbote.“ Bei bundesuneinheitlichen Feiertagen wie Mariä Himmelfahrt am 15. August in Bayern und im Saarland entstehe ebenfalls ein Flickenteppich von erlaubten und verbotenen Bereichen. Grund seien fehlende Transitregelungen zwischen den Bundesländern. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Logistikbranche fordert auch das Logistik Netzwerk Thüringen, den Transitverkehr auf Autobahnen an bundesunheitlichen Feiertagen künftig zu erlauben. „Aus unserer Sicht sollten regionale Fahrverbote möglichst bald der Vergangenheit angehören“, erklärt Joachim Werner, Vorstandsvorsitzender im Logistik Netzwerk Thüringen.

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