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Neue Strukturen für die Fernstraße Bauarbeiten bei der Megareform

Straßenbauarbeiten, Teer, Schlagloch ausbessern, Straßenbau, Straße, Bauarbeiten Foto: Daniel Ernst/Fotolia

Die Vorbereitungen zum Start der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen (IGA) und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) befinden sich in der heißen Phase.

Da verstehen die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestags keinen Spaß – bei unzulänglicher Information drehen sie ab und verweigern Entscheidungen. Eine Übung, mit der auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Bekanntschaft machen musste. Weil sein Haus, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Parlamentarier vor der Sommerpause nicht rechtzeitig und umfassend über die beabsichtigten Schritte zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen (IGA) sowie des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) unterrichtet hatte, schüttelten sie den Kopf. „Ohne Hausaufgaben keine Zustimmung“, so ihr Credo. Vor allem eine ressortabgestimmte Fassung des Gesellschaftsvertrages konnte das Ministerium nicht zeitgerecht vorlegen.

Klar, dass dies den verantwortlichen Minister nicht gerade erfreute, schließlich ging wertvolle Zeit verloren. Naheliegende Folge: ein Wechsel auf dem Chefposten der „Stabsstelle Infrastrukturgesellschaft Autobahn/Fernstraßen-Bundesamt“. Ministerialdirektor Dr. Stefan Krause ging, Ministerialdirigent Andreas Krüger kam. Inzwischen scheint alles wieder im Lot: Nach ausreichender Unterrichtung der Parlamentarier wurde die IGA am 13. September in Berlin – gerade noch rechtzeitig innerhalb der vorgegebenen zwei Monate nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes – und am 1. Oktober das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) in Leipzig gegründet. Damit nimmt eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland ihren Lauf.

Erste Personalentscheidungen gefallen

Auch erste Personalentscheidungen sind inzwischen gefallen. Bis Ende Februar 2019 übernehmen Prof. Torsten Böger und Martin Friewald, beide zurzeit Geschäftsführer der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), die ja in der IGA aufgehen wird, interimsmäßig die Geschäftsführung der Infrastrukturgesellschaft. Ab März 2019 werden dann je ein technischer und kaufmännischer Geschäftsführer bestellt, die die IGA „hin zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahre 2021 und darüber hinaus führen werden“. Wie aus dem BMVI verlautet, hat ein Headhunter dafür bereits entsprechende Vorschläge präsentiert.

Vorsitzender des IGA-Aufsichtsrats ist BMVI-Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz. Weitere Mitglieder sind sechs Vertreterinnen und Vertreter des BMVI, je zwei des Haushalts- und Verkehrsausschusses des Bundestags sowie zwei der Gewerkschaft Verdi und des Deutschen Beamtenbundes (dbb). Wer die Leitung des FBA-Aufbaustabs ab dem 1. Dezember übernimmt, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

Mammutaufgaben für die Länder

Die Länder wurden über den aktuellen Stand der „Reform der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen“ auf der Länderverkehrsministerkonferenz am 18./19. Oktober in Hamburg unterrichtet. Auf sie kommen jetzt Mammutauf­gaben zu. So müssen sie etwa auf Basis der Organisationsstrukturen der künftigen IGA-Standorte und des FBA spätestens bis zum Jahreswechsel Verwendungsvorschläge für ihre Beschäftigten aus den Straßenbaubehörden erstellen und dem BMVI melden. Für die Länder wird dadurch deutlich, welche Beschäftigten zu IGA und FBA wechseln wollen, und der Bund erhält Planungsgrößen für die externe Personalgewinnung.

Parallel dazu müssen die bestehenden Besitzstände der Beschäftigten für künftige tarif- und besoldungsrechtliche Regelungen festgeschrieben werden. Das BMVI nimmt derzeit an Informationsveranstaltungen in den Ländern teil, um Fragen der Beschäftigten zur Reform zu beantworten. Zusätzlich sind regionale Transforma­tionsteams gebildet worden, um die Länder bei der weiteren Umsetzung „aktiv einzubeziehen“.

Eckpunktevereinbarung für zukünftige Tarifverträge

Inzwischen haben sich Gewerkschaften und IGA auch auf eine Eckpunktevereinbarung für zukünftige Tarifverträge verständigt. Für die Überleitung der Beschäftigten vom Land auf den Bund wird ein Überleitungstarifvertrag abgeschlossen, der vor allem die Besitzstände der Beschäftigten sichert, etwa die Sicherung von Arbeitsplatz und Arbeitsort. „Kein Beschäftigter, der vom Land zum Bund wechselt, wird schlechter gestellt als bisher“, heißt es dazu in einem dbb-Informationspapier.

Zu den weiteren Meilensteinen auf dem Weg zum Betriebsbeginn gehören für 2019 unter anderem die Auswertung der Länder­erhebungen, die Beschaffungsplanung, der Beginn des Personalübergangs und – bei Bedarf – der zusätzlichen Personalgewinnung sowie der Start der Ausbildungsprogramme für IGA und FBA.

Im Raum steht auch noch die Frage, ob auch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (Deges) in der IGA aufgehen soll. Auf einer Sondersitzung des Aufsichtsrates am 9. November sind dazu keine Beschlüsse gefasst worden, hieß es auf Anfrage.

Größter Infrastrukturbetreiber

  • Nach der Aufbauphase übernimmt die IGA ab 1. Januar 2021 Planung, Bau und Betrieb sowie Erhaltung, Finanzierung und die vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen. Sie ist dann, aufgestellt als komplett neue Gesellschaft, der größte Infrastrukturbetreiber in Deutschland, befindet sich zu 100 Prozent in Bundeshand und ist unverkäuflich.

  • Neben der Zentrale in Berlin gibt es zehn Niederlassungen sowie 41 regionale Außenstellen. Den „Maschinenraum“ der IGA bilden eine große Anzahl von Autobahnmeistereien, die sich im Schnitt jeweils um 70 Kilometer Autobahnen kümmern. Am Ende geht es bei der IGA um rund 15.000 Mitarbeiter in ganz Deutschland. Finanziert wird die IGA aus Einnahmen der Lkw-Maut sowie – später – der Pkw-Vignette. „Gegebenenfalls wird die IGA weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten“, heißt es ergänzend in einem Informationspapier des BMVI.
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