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„Nachbesserungen für Lieferverkehr“ LBS kritisiert StVO-Novelle

Dresden Foto: Ilona Jüngst

Der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) kritisiert Teile der StVO-Novelle und fordert in den Innenstädten mehr legalen Halteraum für den Lieferverkehr.

Die StVO-Novelle ist seit Ende April in Kraft. Unter anderem ist seitdem etwa das Parken und Halten in zweiter Reihe verboten, die Geldbußen dafür stiegen von 15 Euro auf bis zu 100 Euro, bei schweren Verstößen gibt es darüber hinaus einen Punkt im Fahreignungsregister. Auch allgemeine Park- und Halteverbotsvergehen werden seitdem stärker sanktioniert.

Handlungsbedarf der Kommunalpolitik

„Nicht jede Ordnung führt zu aufgeräumten Zuständen“, kommentiert der LBS die Neuregelungen. In Bezug auf die Park- und Haltezonen seien die jetzt getroffenen, bußgeld- und punktebewehrten Vorschriften alles andere als ausgegoren: „Es ist ja erfreulich, wenn die neue, erstrebenswerte Vielfalt der City-Logistik ihren Ausdruck in einem eigenen, neuen Verkehrszeichen für Lastenräder findet. Damit lösen sich aber nicht die Konflikte, denen Lkw und Transporter bei der Anlieferung und Abholung von Waren ausgesetzt sind“, sagt LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann. Der Handlungsbedarf bestehe hier nicht bei den Logistikern, sondern bei der Kommunalpolitik.

Zielkonflikt in den Innenstädten

Denn gerade in Innenstädten wie München, Nürnberg oder Würzburg bestünde schon lange ein Zielkonflikt zwischen der Parkraumbewirtschaftung und den nötigen Haltebuchten für den Lieferverkehr. Die aktuelle Corona-Krise mache das in zweierlei Hinsicht besonders drastisch sichtbar: zum einen, weil viele Anwohner ihre privaten Fahrzeuge tagsüber zuhause parken und damit noch weniger Halteflächen für den Lieferverkehr verfügbar sind.

Zum anderen hat sich das Problem aus Sicht des LBS in jüngster Zeit dramatisch verschärft, weil der Onlinehandel und die damit verbundene höhere Warenverkehr zu höherem Liefervolumen und höheren Lieferfrequenzen geführt haben, ohne dass dafür entsprechend mehr Verkehrsraum bereitgestellt wurde. Fahrzeuge müssen demnach in zweiter Reihe mit eingeschaltetem Warnblinker anhalten, weil es an angemessenen Stellflächen für die Zeit des Be- und Entladens fehle.

Nicht alles lässt sich mit Lastenrädern ausliefern

Der LBS fordert vor diesem Hintergrund eine dringende Aktualisierung innerstädtischer Parkraumkonzepte beziehungsweise eine Aussetzung der StVO-Sanktionen gegen den Lieferverkehr, solange nicht sichergestellt ist, dass für Lieferfahrzeuge ausreichend legaler Halteraum verfügbar ist. „Es sei nicht möglich, alle Lieferungen auf Lastenräder umzustellen – und selbst wenn, dann würden die vorhandenen Abstellflächen wegen der deutlich höheren Anzahl erforderlicher Fahrzeuge schon gleich zweimal nicht ausreichen.“

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