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Nach Zugunglück zu Jahresanfang Dänemark verbietet Lkw-Auflieger auf Bahn

Dänemark Schweres Zugunglück auf Storebaeltbrücke Togulykke paa Storebaeltsbroen Paa selve lavbro Foto: Michael Bager/Imago

Als Folge des schweren Zugunglücks am 2. Januar auf der Storebælt-Brücke haben die dänischen Behörden den Transport von Lkw-Aufliegern auf Taschenwagen verboten – und zwar für das gesamte dänische Eisenbahnnetz.

Laut einer Mitteilung der dänischen Behörde für Verkehr, Bau und Wohnungswesen gilt das Verbot für alle Güterzüge, die noch nicht verladen und vorbereitet sind. Das Verbot, das die Beförderung von Sattelaufliegern auf Taschenwagen untersagt, soll in zwei Wochen erneut geprüft werden. Anschließend werde die Behörde prüfen, ob das Verbot aufrechterhalten werden soll. Nach Angaben der Behörde habe ein Risikotest Probleme bei der Sicherung der Auflieger gezeigt. Ein Unfalluntersuchung habe festgestellt, dass bei der Verbindung von Auflieger und Taschenwagen der Königszapfen eventuell nicht fest verriegelt habe.

Vor der Aufhebung eines Verbots sollen Eisenbahnunternehmen nach Mitteilung der Behörde einen Nachweis über die Sicherheit ihrer Züge erbringen. Dazu gehören etwa Sachverständigengutachten zur richtigen Montage und Sicherung, dokumentierte Sicherheitsmaßnahmen sowie der Nachweis von Kontrollen im Rahmen des Sicherheitsmanagement des Unternehmens.

Die Verkehrsbehörde hat darüber hinaus die Regeln geändert, bei welchen Windgeschwindigkeiten und wie schnell Güterzüge überhaupt die Brücke über den Großen Belt befahren dürfen. Ab einer Windgeschwindigkeit von 25 Meter pro Sekunde sollen künftig keine Güterzüge mehr fahren dürfen.

Bei dem Zugunglück auf der Storebælt-Brücke am 2. Januar waren acht Menschen gestorben, nachdem ein Schnellzug verunglückt war. Die Behörden gehen nach Medienberichten davon aus, dass der Schnellzug verunglückte, weil ein Lkw-Auflieger eines entgegenkommenden Güterzugs der DB Cargo herunterfiel und entweder den Schnellzug traf oder der Zug in den Auflieger hineinfuhr.

DB Cargo unterstützt Havariekommission bei der Untersuchung

DB Cargo reagiert bereits entsprechend auf das Verbot. Nach Angaben einer Sprecherin werde mit den Kunden geprüft, welche Alternativen es gebe - etwa, ob Güter von Auflieger in Container verladen werden können, deren Transport nicht von dem Verbot betroffen ist. Auch die Nutzung von Fährverbindungen werde überprüft. Zur Zahl der von dem Verbot betroffenen Verkehre könne das Unternehmen derzeit keine Angaben machen. Wie die Sprecherin sagte, arbeite das Unternehmen eng mit der Havariekommission bei der Untersuchung des Unglücks zusammen. Spekulationen zur Unfallursache werde DB Cargo aber zur jetzigen Zeit nicht anstellen.

TX Logistik mit einer Verbindung betroffen

Auch betroffen von dem Verbot ist das private Eisenbahnunternehmen TX Logistik. Nach Angaben von Mirko Pahl, CEO von TX Logistik, arbeite das eigene Unternehmen mit Hochdruck an der Einreichung der geforderten Dokumente zum sicheren Transport von Aufliegern in Taschenwagen. Bei TX Logistik ist demnach die Verbindung Padborg-Verona mit fünf Rundläufen pro Woche betroffen. Laut Pahl gebe es Alternativen zum Transport durch Dänemark, beispielsweise das Umleiten auf die Nord- und Ostseehäfen in Verbindung der Nutzung von Fährverbindungen. Kapazitäten dafür seien vorhanden. "Aktuell sprechen wir mit unseren Kunden über kurzfristige Transportalternativen", sagt Pahl.

Der KV-Operateur Kombiverkehr ist ebenfalls aktiv: "Betroffen sind bei Kombiverkehr offene Zugprodukte (Coevorden/Bad Bentheim – Malmö v.v. und Hamburg – Taulov / Hoje Taastrup v.v.) sowie zwei Companytrains mit Ziel Malmö beziehungsweise Stockholm. Die offenen Züge verkehren dreimal beziehungsweise fünfmal pro Woche", teilt das Unternehmen aus Frankfurt auf Anfrage mit.

Kombiverkehr: Schnellstmöglichst wieder Regelbetrieb für Trailer

Das Verbot der Trailer auf Taschenwagen könne "laut uns vorliegender Informationen im Einzelfall wieder aufgehoben werden, wenn die Operateure und Betreiber der Züge die auferlegten Bedingungen für einen sicherheitsgeprüften Transport von Trailern auf Taschenwagen nachgewiesen haben". Kombiverkehr stehe derzeit mit allen beteiligten Unternehmen in Kontakt, um diese Forderung umgehend zu erfüllen. "Unser Ziel ist es, wieder schnellstmöglich in den Regelbetrieb für Trailer überzugehen", so der Sprecher des Unternehmens.

Um den Transport ihrer Güter sicherzustellen, haben Kombiverkehr-Kunden demnach die Möglichkeit, von Trailer-Transporten auf Behälter-Transporte (Wechselbehälter oder Container) umzustellen und somit die angebotenen Verkehre zu nutzen. "Bisher haben wir keinen Anlass, Züge aufgrund mangelnden Aufkommens auszulegen", teilt Kombiverkehr mit. "Um dennoch Trailerverkehre auf den Verbindungen anzubieten, haben wir ein Zugprodukt hinsichtlich des Laufweges verkürzt", konkrett anstatt Deutschland-Schweden nur noch innerschwedisch, beziehungsweise wurde "ein Zug zum Hafen Lübeck geroutet, so dass der Kunde eine bestehende Fährverbindung nach Schweden nutzen kann". Mehr-Aufwand und -Kosten seien derzeit nicht absehbar. Im Fokus stehe für Kombiverkehr die Abwicklung der Verkehre im Sinne der Kunden.

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