Schließen

Mindestlohn Missstände bekämpfen

Frank Huster, Hauptgeschäftsführer DSVL Foto: Matthias Rathmann

Die Redaktion hat das Positionspapier des DSLV, das auch den Mindestlohn zum Thema hat, kommentiert. Sein Hauptgeschäftsführer Frank Huster nimmt Stellung.

Kommentar: DSLV setzt ein Zeichen

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) will Sozialdumping und anderen illegalen Praktiken zu Leibe rücken. In einem Positionspapier spricht er sich für wirksame Kontrollen und konsequente Ahndung aus. Für diese Entschlossenheit verdient er Anerkennung – auch dafür, dass er ein Zeichen setzt und das Thema nicht mehr anderen Akteuren überlässt. Erklärungsbedürftig ist aber das Plädoyer für eine Abschaffung des Mindestlohns im grenzüberschreitenden Transport. Die Position des DSLV zu dem Thema ist bekannt. Im Kontext von Sozialdumping wirkt sie befremdlich – als sei ein Punkt aus der Stoffsammlung auf die falsche Argumentationsseite geraten. Ist das Frachtniveau zu niedrig und die Anstellung vieler ausländischer Fahrer prekär, spricht vieles dafür, dass die 8,50 Euro pro Stunde gut angelegt sind. Deutschland ist kein Billiglohnland. Der Auftraggeber wird es verkraften

Leserbrief von Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV

In Ihrem Kommentar nennen Sie die Haltung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) zum Geltungsbereichs des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im grenzüberschreitenden Güterverkehr im Kontext unseres am 28. Januar 2016 veröffentlichten Positionspapiers zu sozialen Missständen, illegalem Verhalten und Wettbewerbsverzerrungen im nationalen und europäischen Straßengüterverkehr "erklärungsbedürftig". Dies verwundert, denn die mehrfach gelieferten Erläuterungen basieren auf folgenden Fakten:

1) Die vom DSLV angeprangerten Missstände bestehen seit Jahren und basieren weniger auf der im Vergleich zum deutschen Lohngefüge geringeren Entlohnung ausländischer Fahrer, sondern auf vorsätzlichen Verstößen gegen geltendes Recht und/oder der Ausnutzung weiter Interpretationsspielräume geltenden Rechts zur Kabotage, zur Wochenruhezeit für Fahrpersonal im Straßengüterverkehr sowie zum Steuer- und Sozialrecht. Verstärkt wird das Problem durch offensichtlich fehlende Kontrollinstrumente und uneinheitliche Kontrollvorgaben der deutschen und europäischen Überwachungsinstanzen.

2) Das 2015 in Deutschland eingeführte MiLoG heilt weder die dargestellten Kontrolldefizite, noch die Ursachen des oben beschriebenen Problems. Allein die Betrachtung unstrittig mindestlohnpflichtiger Kabotageverkehre in Deutschland zeigt die Wirkungslosigkeit des MiLoG zur Bekämpfung illegalen Verhaltens. Und auch auf den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten hat das MiLoG keine Auswirkungen. Weder bei den Frachtraten noch beim Anteil ausländischer Transportunternehmen ist eine Veränderung im Vergleich zu der Zeit vor Einführung des MiLoG festzustellen. Die Verpflichtung zur Entlohnung ausländischer Fahrzeugführer im Rahmen internationaler Transporte für den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland nach den gesetzlichen Kriterien des MiLoG schützt demnach weder vor illegaler Kabotage noch vor Verstößen gegen Ruhezeitenregelungen.

Kein Billiglohnland

3) Zutreffend ist die Feststellung, dass Deutschland kein Billiglohnland und die bestehende gesetzliche Mindestlohnhöhe überwiegend annehmbar ist. Richtig ist aber auch, dass es ein Lohngefälle in der EU gibt, von dem nicht nur Auftraggeber von Transportdienstleistungen profitieren, sondern sämtliche international arbeitenden Branchen. Dass Industrie und Handel auf 8,50 Euro Stundenlohn basierende Frachten verkraften können, trifft zwar zu, steht aber ebenfalls nicht zwingend im Zusammenhang mit der thematisierten Problematik.
Denn die Entscheidung deutscher Speditionen  für den Einsatz ausländischer Transportunternehmen folgt nicht allein wirtschaftlichen Überlegungen, sondern ist auch dem Erfordernis fachlicher und regionaler Spezialisierungen zuzuordnen. Aus dem wachsenden Anteil gebietsfremder Transportunternehmen an mautpflichtigen Kilometern in Deutschland lässt sich nicht allein eine Verdrängung deutscher Unternehmen ablesen. Ursächlich hierfür ist auch das steigende absolute Mengenwachstum, das zugestandenermaßen überproportional durch ausländische Unternehmen bewältigt wird.

4) Das MiLoG ist mit seiner jetzigen Form der unbegrenzten Auftraggeberhaftung systematisch falsch und im Kontext mobiler Dienstleistungen (Güterverkehr) zudem EU-rechtlich mindestens angreifbar. Denn die Rechtsfolgen des MiLoG treffen deutsche Spediteure als Organisatoren internationaler Lieferketten selbst bei vorsätzlichen Verstößen ihrer ausländischen Transportdienstleister gegen deutsches Recht direkt.

Defizite bei Kontrollen

Und allein der im internationalen Güterverkehr kaum umsetzbare europäische Mindestlohn-Flickenteppich veranlasste Brüssel mindestens zu einer kritischen Prüfung. Wenn Kontrolldefizite die Bekämpfung der im DSLV-Positionspapier beschriebenen Missstände zudem verhindern, wird die Situation im Übrigen nicht dadurch verbessert, dass die Einhaltung eines für internationale Transporte ohnehin schwer umzusetzenden MiLoG  auch nicht kontrolliert wird.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Forderung des DSLV nach effektiver Bekämpfung illegaler Praktiken im nationalen und euro­päischen Straßengüterverkehr also keinesfalls im Widerspruch zu seiner Rechtsauffassung zum derzeit unklaren Geltungsbereich des MiLoG steht.

Unsere Experten
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Daniel Stancke, CEO von Jobmatch.me Daniel Stancke Experte für Recruiting
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.