Seit Januar gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Gerade im Fernverkehr kochen oftmals die Emotionen bei dem Thema über.
Seit mehr als einem halben Jahr gilt in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn (MiLo) von 8,50 Euro pro Stunde in Branchen ohne Tarifvertrag – somit auch vielfach im Transportgewerbe.
Unfairer Lohn in ausländischen Transportunternehmen
Sie zahlen vielfach weniger Lohn und sehen nun ihren Wettbewerbsvorteil gefährdet. Die Verfassungsbeschwerde osteuropäischer Transport- und Logistikunternehmen wurde aber jüngst vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Und selbst bei deutschen Firmen ist nicht alles zum Besten bestellt. Hier wird beispielsweise gestritten, ob die Bereitschaftszeit auch unter das Mindestlohngesetz fällt, obwohl vom Gesetzgeber klar geregelt ist, dass Bereitschaftszeiten mit dem Mindestlohn zu vergüten sind. Unstrittig ist allerdings, dass die Arbeitszeit vom Fahrer dokumentiert werden muss. Viele Kollegen schalten den Tacho aber auf Pause, obwohl sie Be- oder Entladen und damit arbeiten. Es sei dahin gestellt, ob sie das freiwillig tun oder ob es von ihren Chefs vorgeschrieben bekommen – sie arbeiten damit mehr für weniger Geld.
Und vielen Kollegen scheint nicht bewusst, dass sie ihr fixes Monatsgehalt auf die geleisteten Arbeitsstunden umrechnen müssen, um zu wissen, ob sie überhaupt Mindestlohn erhalten. In Deutschland ist es aber verpönt, über Geld und Gehalt zu sprechen. Doch nur, wenn man offen darüber redet, lassen sich die schwarzen Schafe der Branche überführen. Das käme allen anständig wirtschaftenden Unternehmen zugute.