Noch ist das Mindestlohngesetz nicht in Kraft, zieht aber in der Branche schon vor dem 1. Januar 2015 große Kreise.
Denn nicht zuletzt das Thema Auftraggeber-Haftung stellt manche Unternehmen vor große Hürden. Etwa bei der Nutzung von Frachtenbörsen, denn der Auftraggeber sollte sich vergewissern, dass der Frachtführer oder das Nachunternehmen auch den Mindestlohn zahlt. Auf Anfrage von trans aktuell teilt etwa Timocom, Anbieter der Frachtenbörse TC Truck&Cargo, mit, lediglich neutrale Informationen für den Austausch von Fracht oder Laderaum zu bieten – "vor diesem Hintergrund haben und nehmen wir keinerlei Einfluss auf die Verträge, und damit auch nicht auf einzelne Vertragsinhalte wie zum Beispiel das Entgelt. Insofern wird es keine Änderungen bestehender Prozesse oder Richtlinien geben." Den Nutzern werde empfohlen, ihre Vereinbarungen und Vertragswerke in Zweifelsfällen bei den Beratern ihres Vertrauens wie Rechtsanwälte oder Verbänden überprüfen und gegebenenfalls auf die kommende Rechtslage anpassen zu lassen.