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Mehrheit im EU-Parlament Mobilitätspaket nimmt letzte Hürde

EU Parlament Gebäude Brüssel Foto: Europäisches Parlament

Das Mobilitätspaket steht vor der Verabschiedung.

Das Mobilitätspaket der EU mit dem Ziel besserer Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer und einem fairen Wettbewerb in der Branche wird in der kommenden Woche voraussichtlich die letzte Hürde im Europäischen Parlament nehmen.

Nach Einschätzung von Experten ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Abgeordneten für die Gesetzesvorlage votiert. Die Front der Gegner ist gleich geblieben und kann offenbar nicht genug Stimmen zusammenbringen. Bulgarien, Estland, Malta, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern hatten sich noch einmal in einem Brief an die Parlamentarier gewandt, um Veränderungen einzufordern. Nach ihrer Einschätzung verstößt der Text gegen Wettbewerbsregeln, Klimaschutzziele und den Binnenmarkt und wird außerdem der neuen sozialen Wirklichkeit angesichts der Probleme durch das Corona-Virus nicht gerecht.

Mehr CO2 durch „Abkühlphase“

Die Minister kritisieren Restriktionen, die eine Erholung der Straßentransportbranche erschwerten. Abgelehnt werden bei der Kabotage die „Abkühlphase“ von vier Tagen, die zu einem zusätzlichen Ausstoß von mindestens drei Millionen CO2 in der EU führe oder die Auflage, dass Lkw spätestens nach acht Wochen an den eingetragenen Standort zurückkehren müssen. Letzteres schließe einzelne Mitgliedstaaten vom Binnenmarkt aus und schaffe hohe Barrieren für andere. Die Pflicht der Unternehmen, ihren Fahrern die Heimkehr nach spätestens vier Wochen zu ermöglichen, schränke die Handlungsfreiheit der Fahrer bei der Wahl ihres Aufenthaltsortes ein, und das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Kabine zu verbringen, sei angesichts von Corona und Auflagen zu sozialer Distanz problematisch.

Inkrafttreten Anfang 2022

Der Gesetzgebungsvorschlag werde die angeschlagene EU-Wirtschaft weiter schwächen, schreiben die neun Minister. Wenn das Parlament das Mobilitätspaket in der nächsten Woche rechtskräftig verabschiedet, kann der Text nicht mehr geändert werden und tritt 18 Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das wird voraussichtlich Anfang 2022 sein.

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