Ab sofort können Unternehmen ihre Anträge zur Ausbildungsförderung einreichen.
Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilt, tritt heute die "Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" in Kraft. Gut ausgebildete Fachkräfte seien das Rückgrat der Logistikbranche, so Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik. "Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir die Unternehmen bei der Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im letzten Jahr haben wir über 1.800 Ausbildungsverhältnisse gefördert", so Bär weiter. "Das waren rund die Hälfte mehr als noch im Vorjahr. In diesem Jahr haben wir unsere Fördersätze angepasst, damit das Programm auch für kleinere Betriebe noch einmal an Attraktivität gewinnt."
Im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode hat das BMVI die Richtlinie etwas angepasst. So sinkt die Gewichtsgrenze für die Zuwendungsberechtigung analog zur Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen. Auch unterscheide man nun zwischen kleinen und mittleren Unternehmen. Nach der neuen Richtlinie fördere man ab der neuen Förderperiode bei kleinen Unternehmen 70 Prozent, bei mittleren 60 Prozent und bei Großunternehmen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Weitere Neuerung: Anträge können nur noch elektronisch eingereicht werden unter https://antrag-bvbs.bund.de.