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Mautharmonisierung 2017 - De-Minimis-Programm BAG fördert Umbau zum Elektro-Lkw

Foto: Meyer Logistik/OskarMoyano

Wer einen mautpflichtigen Diesel-Lkw ab 7,5 Tonnen zum Elektro-Lkw umrüstet, kann dafür Fördergelder beantragen. Das teilt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf Anfrage mit.

Die Förderung ist demnach ab sofort im Rahmen der Mautharmonisierung nach dem De-Minimis-Programm möglich. Sie betrage maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, erklärt das BAG. Als Aufwendungen können Transportunternehmen die in Zusammenhang mit dem Umbau und dem Einbau des Elektromotors anfallenden Montagekosten geltend machen.

Lkw muss sich im Bestand des Unternehmers befinden

Voraussetzung ist, dass es sich um einen Lkw handelt, der sich zum Zeitpunkt des Antrags im Besitz des betreffenden Transportunternehmens befindet. Die Fördermaßnahme ist unter Nummer 1.8 des Maßnahmenkatalogs der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie aufgeführt – in der Kategorie "Aufwendungen für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs"

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßt, dass die Umstellung auf E-Fahrzeuge ab sofort Teil der Mautharmonisierung ist. Er spricht von einem kleinen Schritt in die richtige Richtung. "Die Förderung entspricht im Ansatz der Forderung des DSLV an die Politik, durch einen auskömmlichen Förderrahmen die Unternehmen bei ihrem Engagement zugunsten alternativer Antriebe wirtschaftlich zu unterstützen", heißt es von dem Verband.

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