Schließen

Maut-Panne? Bund zahlt wohl zuviel an Autobahnbetreiber

Mautbrücke

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung überweist der Bund seit fast zwei Jahren den privaten Autobahnbetreibern zu viel Geld aus dem System Lkw-Maut. Regierungskreise hätten einen zweistelligen Millionenbetrag als Differenz bestätigt.

Dem Bericht zufolge sei ein Abrechnungsfehler Ursache dafür: 2015 wurde die Lkw-Maut auch für 7,5-Tonner eingeführt. Weil das Abrechnungssystem aber nicht zwischen 7,5-Tonnern und 12-Tonnern unterscheiden könne, überweise der Bund den privaten Mautbetreiber aber weiter die Gebühren auf Basis von schweren Lkw.

Nach Angaben des Mautbetreibers Toll Collect habe man das Thema "anforderungsgerecht" umgesetzt: Die Maut werde wie bestellt nach Schadstoffklasse und Achsanzahl berechnet. "Und bei den Achsklassen gibt es immer mal wieder Schnittmengen zwischen 7,5- und 12-Tonner. Nach Gewicht können wir aber nicht abrechnen", sagte eine Sprecherin von Toll Collect auf Anfrage von trans akruell.

Laut der SZ habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Probleme bei der Maut-Abrechnung bestätigt und berichtet, dass Vergütungen nur unter Vorbehalt gezahlt würden.

Zu den von privaten Autobahnbetreibern gemanagten Streckenabschnitten gehören etwa ein Teil der A1 in Niedersachsen, die A 4 in Thüringen oder zwei Abschnitte der A 8 in Bayern. Bei einem Großteil der Projekte übernehmen die privaten Betreibergesellschaften den Ausbau, den Erhalt und den Betrieb eines Autobahnabschnittes und erhalten im Gegenzug die Lkw-Mauteinnahmen, die auf der Teilstrecke erzielt werden.

Bei den A-Modellen der ersten ÖPP-Projektstaffel (ab 2005) etwa spielt bei der Vergütungsbemessung nicht nur die Fahrleistung, sondern auch die Lkw-Mauthöhe und der Flottenmix eine Rolle. Im Rahmen der 2. ÖPP-Staffel wurde diese Vergütungsstruktur verändert, so dass die verkehrsmengenabhängige Vergütung auf Basis einer im Wettbewerb ermittelten Einheitsmaut bestimmt wird.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.