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Masterplan Binnenschifffahrt Mehr Güter auf die Wasserstraßen

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stellt Masterplan Binnenschifffahrt vor. Konkreten Maßnahmen für die Umsetzung geplant.

Die Bundesregierung will den Anteil der Binnenschifffahrt an der Güterverkehrsleistung in Deutschland bis 2030 um rund 50 Prozent auf mindestens zwölf Prozent steigern. Das ist die zentrale Aussage des Masterplans Binnenschifffahrt, den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in der Vorwoche in Berlin vorgestellt hat. Die Binnenschifffahrt sei ein „heimlicher Gütertransport-Gigant“, befand er. Ein 3.000 Tonnen-Motorgüterschiff könne bis zu 150 Lkw ersetzen. „Dieses enorme Potenzial wollen wir mit Hilfe des Masterplans noch besser nutzen.“

Das neue 30-seitige Papier, das bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt worden war, listet in fünf Kapiteln nahezu 100 kurz- und mittelfristige Maßnahmen auf. An seiner Erarbeitung waren „in einem beispielhaften Prozess“, so Scheuer, alle relevanten Akteure der Branche beteiligt. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB), Martin Staats, sprach von einem „tollen Papier“ und einem „großen Erfolg für das gesamte deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe“. Viele vom BDB eingebrachte Forderungen seien erfreulicherweise berücksichtigt worden. Dies gelte insbesondere für den hohen Bedarf bei Infrastrukturvorhaben sowie für ein wirkungsvolles und ambitioniertes Modernisierungsprogramm mit Fördersätzen von 60 bis 80 Prozent. Das Gewerbe sei zuversichtlich, dass die bevorstehende nötige EU-Notifizierung eines solchen Förderansatzes, der deutlich über die aktuelle, Ende dieses Jahres auslaufende, Förderrichtlinie hinausgehe, gelingt.

Technologie-offene Förderung

Im Masterplan ist diese Technologie-offene Förderrichtlinie bereits als kurzfristige Maßnahme zum 1. Januar 2020 ausgewiesen. Außerdem will das Bundesverkehrsministerium (BMVI) prüfen, inwieweit weitere bestehende Förderprogramme auch auf die Binnenschifffahrt angewendet werden dürfen, etwa für alternative Antriebe beziehungsweise Kraftstoffe. Daneben soll mit Ländern und Kommunen ein Dialog über die differenzierte Gestaltung der Hafengebühren für besonders umweltfreundliche Binnenschiffe geführt werden.

In einer wissenschaftlichen Untersuchung will das BMVI „den Bedarf, die technischen Möglichkeiten und die wirtschaftliche Machbarkeit sowie den Umfang einer Förderung für kleinere optimierte Binnenschiffe“ (flachgehende Schiffe) prüfen und bei „einschlägigen Banken“ Möglichkeiten für entsprechende Schiffsfinanzierungen ausloten. Zugleich soll es eine wissenschaftliche Untersuchung über eine Ausweitung der 44-Tonnen-Regelung auf Massengüter im Vor- und Nachlauf zu/von Binnenhäfen geben, eventuell gar mit nachgeschaltetem Feldversuch. Daneben werden mehrere Maßnahmen angekündigt, um die Binnenschifffahrt stärker in die Abwicklung von Schwergut- und Großraumtransporten einzubinden, bis hin zur Festlegung verlässlicher Schwerlastrouten von und zu den Binnenhäfen. Geprüft wird schließlich, inwieweit es im Rahmen des Kombinierten Verkehrs Fördermöglichkeiten für regelmäßig verkehrende Containertransporte mit Binnenschiffen gibt.

Ein Bündel an Maßnahmen

Um die Kapazitätsreserven und Potentiale der Binnenschifffahrt heben zu können, bedarf es nach Auffassung aller Beteiligten einer „verlässlichen und leistungsfähigen Wasserstraßeninfrastruktur“. Der Masterplan sieht auch hierfür ein ganzes Maßnahmenbündel vor. Zugesagt wird unter anderem ein sogenanntes Vorschaltgesetz, um Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs/der Engpassbeseitigung aus dem Bundesverkehrswegeplan schneller auf den Weg bringen zu können. Im aktuellen Haushaltsjahr betragen die Investitionen für Bundeswasserstraßen 969 Millionen Euro. Bei Investitionen gilt der Grundsatz: Erhalt und Ersatz vor Aus – und Neubau. Mittelfristig sollen an allen Bundeswasserstraßen die Investitionen erhöht werden.

Zudem soll der „Zielsetzungs- und Umsetzungsgrad“ ausgewiesener Wasserstraßenprojekte erhöht werden. Um die dafür erforderliche Personalstärke innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zu schaffen, will das BMVI die dortige Arbeitgeber-Attraktivität steigern und insbesondere auch flexible Beschäftigungsmodelle ausbauen, mit anderen Worten mehr Planer und Ingenieure akquirieren. Im Gespräch ist auch die Einrichtung einer Task Force in der WSV zur Beschleunigung von Reparaturarbeiten an systemkritischen Infrastrukturen und zur schnelleren Vertragsabwicklung.

Das Binnenschifffahrtsgewerbe hofft, dass mit all` diesen Maßnahmen auch die dringend benötigte Engpassbeseitigung, etwa an Mittelrhein, der Donau und im westdeutschen Kanalgebiet, jetzt „top-prioritär“ angegangen wird. Nur so könne die von der Regierung gewollte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Wasserstraße gelingen, heißt es in der BDB-Stellungnahme.

Digitalisierung Binnenschiff

  • Vermehrt eingebunden werden soll die Binnenschifffahrt künftig auch in digitale Prozesse
  • Nach Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen (mehr Schleusen-Leitzentralen, längere Schleusen-Betriebszeiten) soll mittelfristig ein digitales Slotmanagement errichtet werden
  • Das BMVI wird sich für eine Mobilfunkanbindung des zukünftigen 5G-Standards entlang der Bundeswasserstraßen einsetzen und zudem eine Richtlinie zur Förderung digitaler Testfelder in Häfen und an Wasserstraßen erarbeiten
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