Maßnahmen gegen Sozialdumping Hoch spekulativ

Brüssel, Pk, Sozialdumping, Ruhezeit, Lkw, Pause Foto: Jan Bergrath 4 Bilder

Die Europäische Transportarbeiter Föderation, ETF, befürchtet auf ihrer Pressekonferenz in Brüssel, dass die EU-Verkehrskommission durch ihre möglichen Vorschläge zur kommenden Straßeninitiative die Arbeitsbedingungen der Fahrer eher verschlechtert als verbessert.

Die Europäische Transportarbeiter Föderation (ETF) vertritt derzeit über 2,3 Millionen Mitglieder aus 231 nationalen Gewerkschaften in Brüssel. Im Rahmen der komplexen europäischen Gesetzgebung gehört sie zum sozialen Dialog. Ihr Anliegen wird gehört. Nicht mehr und auch nicht weniger. Streng genommen macht auch die ETF in Brüssel Lobbyarbeit und sieht sich dabei als einzige Vertretung der verbrieften Rechte unter anderem der LKW-Fahrer den Organisationen der Arbeitgeber wie etwa IRU und CLECAT gegenüber. Diese sind zahlenmäßig stärker in Brüssel vertreten und haben auch mehr Geld.
 
Straßeninitiative im Mai erwartet
 
Nun ist die ETF höchst besorgt. Am 31. Mai soll EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc nun laut ETF ihre Straßeninitiative (früher:Road Package) vorstellen. Noch ist dazu konkret nichts aus der Kommission selbst bzw. der zuständigen DG Move nach außen gedrungen.
 
Nur eins ist klar: Bulc steht zunehmend zwischen zwei Blöcken aus Ost- und Westeuropa. Der eine, der Osten, pocht auf die Dienstleistungsfreiheit und ihre nationalen Mindestlöhne plus Spesen, um die Fahrer europaweit billiger als der Westen einzusetzen. Der Westen sieht genau das als Grundlage für das beklagte "Sozialdumping", insbesondere wenn Fahrer aus dem Osten über Wochen oder sogar Monate im Westen unterwegs sind. Für den Osten sind Maßnahmen gegen dieses "Nomadentum" wiederum purer Protektionismus. Auf politischer Ebene ist der Konflikt wohl derzeit nicht zu lösen auch wenn Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) das immer wieder fordert und dazu eine Allianz seiner westlichen Kollegen gegründet hat. 
 
Ringen um die Ruhezeit
 
Im Mittelpunkt dieses internationalen Interessenkonfliktes steht vor allem das Ringen um die Frage, ob es dem Fahrer laut der VO (EG) 561/2006 Artikel 8 (8) zukünftig verboten ist, seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im LKW zu verbringen. Belgien, Frankreich, die Niederlande haben dazu bereits nationale Verbote erlassen, der EuGH könnte dazu in absehbar Zeit ein Urteil fällen, dass nach einer Schrift des Generalanwalts des EuGH 
diese Auslegung der Verordnung bestätigt. Hier hätte Bulc eine Sorge weniger.
 
Deutsches Verbot erwartet
 
Auch in Deutschland wird es nun wohl nach der Entscheidung im Bundesrat (31. März) ein nationales Verbot geben, dass dann möglicherweise zum Sommer in Kraft tritt. Das wiederum begrüßen die deutschen Verbände wie BGL und DSLV, aber mit Hintersinn: sie wünschen sich nämlich von der EU-Kommission, dass trotzdem die drei- bis vierwöchigen Rundläufe, die fast ausschließlich von den Flotten aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOE) durchgeführt werden, erhalten bleiben. Und, bei einer deutlichen Zunahme ausländischer LKW-Fahrer auf deutschen Lastzügen, dass diese, das wäre wohl der Nebeneffekt, weiterhin für die jeweils drei bis vier Wochen langen Beschäftigungen als günstige Übernachtungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
 
Änderung der Reihenfolge der Ruhezeiten
 
Und nun befürchtet die ETF auf einer Pressekonferenz in Brüssel am 30. März, dass die EU-Kommission genau diese Absicht hat. Sie will im Vorfeld durch Gespräche im sozialen Dialog erfahren haben, dass es Pläne gibt, die bislang in Artikel 8 (6) der VO (EG) 561/2006 klar festgelegte Reihenfolge zu ändern - und es somit zu ermöglichen, dass Fahrer gleich mehrere reduziere wöchentliche Ruhezeiten im LKW einlegen dürfen. Vor den damit verbundenen Konsequenzen für die Fahrer warnt die ETF eindeutig - siehe das Positionspapiers weiter unten.
 
Das wäre, sollte es sich politisch auf europäischer Ebene durchsetzten lassen, ein Coup. Denn dann bliebe es zwar einhellig verboten, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im LKW zu verbringen, aber das interessiert dann niemanden mehr. Denn auch bei drei reduzierten Ruhezeiten hintereinander könnte der Fahrer weiterhin komplette vier Wochen im LKW bleiben.
 
Setzen sich die Verbände durch?
 
Wie das der BGL in einer Pressemitteilung als "Maßnahme gegen das Sozialdumping" beschreiben kann, wird noch zu klären sein. Die meisten Fahrer aus Osteuropa sind bereits jetzt in diesem Rhythmus unterwegs, die dann längere Zeit, die sie bei der möglichen neuen Regelung daheim ausgleichen müssten, verbringen sie schon jetzt dort. Der aktuelle Zustand des Dumpingwettbewerbs würde zementiert. Lediglich die vergleichsweise wenigen Fahrer, die über Monate unterwegs sind, wären wirklich betroffen. Dass die Lkw, wie es der BGL wünscht, auch alle vier Wochen in die Heimat fährt, lässt sich über die Fahrpersonalverordnung nicht bestimmen.
 
Vor allem aber: das neue nationale deutsche Verbot, dessen Bußgeld sich ergibt, wenn Fahrer erwiesenermaßen zweimal hintereinander die Ruhezeit verkürzen, wäre ausgehebelt, sollte sich die noch fiktive Variante der Kommission am Ende auch gegen europarechtliche Bedenken durchsetzten. Die Mehrheit der MOE-Länder wäre sicher dafür. In Deutschland jedenfalls wüsste der dann amtierende Verkehrsminister die Verbände für eine finale Zustimmung im Rat hinter sich.
 
ETF macht Druck auf die Kommission
 
In dem Positionspapier fürchtet die ETF nun zwei Monate vor der Verkündung, dass sich die Situation für Fahrer erheblich verschlechterten könnte. So wären es auch denkbar, dass die Lenkzeiten auch gemäß den verkürzten Ruhezeiten im Rahmen der Doppelwoche erhöhen könnte.
 
Doch die EU-Kommission beteiligt sich grundsätzlich nicht an Spekulationen über mögliche Gesetzesinitiativen. Auch weitere mögliche Änderungen zu Ungunsten der Fahrer befürchtet die ETF, etwa eine zeitweise Ausnahme aus der bestehenden Entsenderichtlinie. Sie würde jegliche nationalen Gesetze zum Mindestlohn ad absurdum führen, selbst wenn LKW-Fahrer im Prinzip eigentlich überhaupt nicht entsendet sind.
 
Entschieden ist nichts, aber die Sorge, dass sich die Interessen der Verbände aus Logistik und Transport und der verladenden Wirtschaft am Ende wieder durchsetzen, sind gestiegen. Um den Druck auf die Kommission zu erhöhen, die lange versprochenen Maßnahmen gegen das Sozialdumping nicht aus den Augen zu verlieren, kündigt die ETF nun eine Reihe von Kampagnen an. Dazu gehört eine große Demonstration am 26.4. vor dem EU-Parlament in Brüssel. Dort muss jede Gesetzesinitiative der Kommission mit entsprechender Mehrheit angenommen, geändert oder abgelehnt werden.
 




Straßeninitiative


Alarmierende Vorschläge der GD MOVE werden geprüft!!
Bus-, Reisebus & Lkw-Fahrer aus allen Mitgliedstaaten betroffen! Die ETF-Sektion Straßentransport geht zu Aktionen über!
 
Mittlerweile liegt der ETF die vollständige Liste von Maßnahmen bezüglich der sozialen Rechtsvorschriften vor – Lenkzeit, Arbeitszeit, Entsendung von Arbeitnehmern – die derzeit von der Europäischen Kommission bewertet werden, bevor sie Teil der Straßeninitiative werden. Dabei handelt es sich um:
 

VORTEIL FÜR DIE INDUSTRIE, NACHTEIL FÜR DIE FAHRERSICHERHEIT & DIE STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT!
 
2)Lenk- und Ruhezeitverordnung / Ausdehnung der Lenkzeit:  Szenario A & B bedeuten die Ausdehnung der wöchentlichen Lenkstunden. In Szenario A & B ergibt die Woche 2 von 34 Stunden Lenkzeit keinen Sinn mehr, wenn die wöchentliche Ruhezeit auf 24h reduziert wird!  
 
HINWEIS: Das wird unabhängig von ihrer Nationalität die neue Regel für alle Lkw-, Bus- und Reisebusfahrer sein: französisch, belgisch, dänisch, und so weiter!
 
VORTEIL FÜR DIE INDUSTRIE, NACHTEIL FÜR DIE FAHRER (ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT) & STRASSENVERKEHRSTEILNEHMER (STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT)!
 
3)Lenk- und Ruhezeitverordnung / Einführung der vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeit abseits des Fahrzeugs: Wenn die Definition der wöchentlichen Ruhezeit bei ’45h’ bleibt, führen die drei obigen Szenarien zur jeweils folgenden Anzahl von Tagen abseits des Fahrzeugs:
 
-Szenario A = 4,5 Tage abseits des Fahrzeugs
-Szenario B = 4,5 Tage abseits des Fahrzeugs
-Szenario C = 2,16 Tage abseits des Fahrzeugs
 
Gemäß der aktuellen wöchentlichen Ruhezeitregeln (24h + 45h + 45h + 66h) hätten die Fahrer maximal Anspruch auf 7 Tage abseits des Fahrzeugs pro Zeitraum von 4 Wochen.
 
HINWEIS: Das wird unabhängig von ihrer Nationalität die neue Regel für alle Lkw-, Bus- und Reisebusfahrer sein: französisch, belgisch, dänisch, und so weiter!
 
VORTEIL FÜR DIE INDUSTRIE, NACHTEIL FÜR DIE FAHRER (ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT) & STRASSENVERKEHRSTEILNEHMER (STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT)!
 
4)           Arbeitszeit / Reduzierung des Bezugzeitraums der Arbeitszeit: Als Ausgleich für die Punkte weiter oben und zur Berücksichtigung der Fahrermüdigkeit gibt es eine Reduzierung des Bezugzeitraums der Arbeitszeit von 4 Monaten auf 4 Wochen – das bedeutet, dass die durchschnittliche Arbeitszeit über einen 4-wöchigen Zeitraum 48h betragen würde.
 
HINWEIS: Das wird unabhängig von ihrer Nationalität die neue Regel für alle Lkw-, Bus- und Reisebusfahrer sein: französisch, belgisch, dänisch, und so weiter!
 
VORTEIL FÜR DIE FAHRER, aber nur in einer idealen Welt, in der es nicht länger möglich ist, den digitalen Fahrtenschreiber durch die Aufzeichnung anderer Arbeit als Pause oder Ruhezeit zu manipulieren / AUGENWISCHEREI!
 
5)Lenk- und Ruhezeitverordnung / Abschaffung der Bezahlung pro Kilometer: Theoretisch handelt es sich dabei um eine gute Maßnahme, aber praktisch funktioniert sie nicht. Und das ist der Grund: 2016 wurde die Bezahlung pro Fahrkilometer Teil der Liste mit den Kategorien der Verstöße, die zum Verlust der Zuverlässigkeit führen. Einem Unternehmen, das diese Übertretung wiederholt begeht, droht der Verlust seiner Lizenz für den Betrieb in der EU. Daher wandeln die Unternehmen die Summe auf dem Lohnzettel einfach in Tagegeld um, obschon die Fahrer in der Praxis weiterhin pro Kilometer bezahlt werden. Ein Vorgehen gegen Lohnbetrug kann nur erfolgen, wenn die Arbeitnehmer-Entsendung ab Tag 1 der Entsendung angewandt wird, und indem ausdrücklich im EU-Recht betont wird, dass der Fahrer dem Entgelt und den Bedingungen des Landes unterliegt, in dem er normalerweise arbeitet.
 
THEORETISCH, VORTEIL FÜR DIE FAHRER, FUNKTIONIERT PRAKTISCH ABER NICHT / AUGENWISCHEREI!
 
6)Entsendung von Arbeitnehmern / Ausschluss der Fahrer von der Entsendung für 5, 7 oder 9 Tage! Durch diese Maßnahme wird Lohndumping legalisiert. Die Unternehmen werden in der Lage sein, Fahrten in Frankreich (oder Deutschland, oder Dänemark, oder Belgien) für eine Dauer von 5, 7 oder 9 Tagen durchzuführen und dabei Fahrer aus Niedriglohn-Mitgliedstaaten gemäß des Lohnniveaus ihres Herkunftslandes einzusetzen. Ein Beispiel: Route Paris – Marseille mit bulgarischen Kraftfahrern zum monatlichen Mindestlohn ihres Herkunftslandes in Höhe von 300 € (wie heute praktiziert) anstelle der französischen Kraftfahrer, deren monatlicher Mindestlohn 2478 € beträgt!!! / VORTEIL FÜR DIE UNTERNEHMEN, DIE SOZIALDUMPING PRAKTIZIEREN, NACHTEIL FÜR DIE FAHRER, RECHTSCHAFFENEN UNTERNEHMEN AUS LÄNDERN MIT HOHEM EINKOMMEN, KABOTAGE AUSGESETZTEN MITGLIEDSTAATEN
 
7)Lenk- und Ruhezeitverordnung / 45 Minuten Pause eingelegt in 3 jeweils 15 Minuten langen Zeitfenstern: Das bedeutet, von der Straße auf einen Parkplatz abzufahren und 15 Minuten zum ‘Frischmachen’ und zum Stressabbau zu haben, bevor es zurück geht in den Verkehr!
 
HINWEIS: Das wird unabhängig von ihrer Nationalität die neue Regel für alle Lkw-, Bus- und Reisebusfahrer sein: französisch, belgisch, dänisch, und so weiter!
 
VORTEIL FÜR DIE INDUSTRIE, NACHTEIL FÜR DIE FAHRER (ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT) & STRASSENVERKEHRSTEILNEHMER (STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT)!
 
8)Lenk- und Ruhezeitverordnung / Bus- & Reisebuspersonenverkehr:
 
-Die 12-Tage-Ausnahmeregelung (12 aufeinander folgende Fahrtage vor dem Einlegen einer reduzierten wöchentlichen Ruhezeit von 24h) auf inländische Reisebusrundfahrten ausdehnen;
-Eine 8-Tage-Ausnahmeregelung für inländischen Gelegenheitsverkehr von Personen mit dem Reisebus einführen (8 T aufeinander folgende Fahrtage vor dem Einlegen einer reduzierten wöchentlichen Ruhezeit von 24h);
-Die kumulierte monatliche Ruhezeit um 21h reduzieren.
 
VORTEIL FÜR DIE INDUSTRIE, NACHTEIL FÜR DIE FAHRER (ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT) & FAHRGÄSTE!



 
Euch wird aufgefallen sein, dass praktisch alle Maßnahmen zum Vorteil der Industrie sind, einem groben Angriff auf die Rechte sowie die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Fahrer gleichkommen, Straßenverkehrsteilnehmer und Fahrgäste gefährden und sogar bis hin zur Legalisierung des Sozialdumpings in dem Sektor reichen.
 
Für Reaktionen bleiben uns nur 2 Monate, da die Straßeninitiative der Kommission Ende Mai gestartet wird.
 
In den nächsten Tagen wird der Vorstand der ETF-Sektion Straßentransport genaue Aktionen erörtern, die unverzüglich zu ergreifen sind, um diese Pläne der Europäischen Kommission zu stoppen. Das setzt allerdings das Engagement aller Sektionsmitglieder und ihrer Gewerkschaftsmitglieder voraus, europaweit dezentralisierte Aktionen durchzuführen. Die Kundgebung der ETF-Sektion Straßentransport am 26. April in Brüssel wird eine unserer herausragenden Aktionen sein.
 
In Kürze werden wir die Sektion über unseren Aktionsplan informieren.
 

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
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