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Abschnittskontrolle gestartet Lob und Kritik für Section Control

Jenoptik AG Section Control Foto: Jenoptik AG

Das Pilotprojekt Section Control in Niedersachsen kommt bei den meisten Verbänden gut an – allerdings mit Einschränkungen.

Schon als die Section Control (Anlage zur Verkehrsüberwachung durch Abschnittskontrolle) am 19. Dezember vom Land Niedersachsen in Betrieb genommen wurde, lobte der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Section Control ist ein neuer Ansatz für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Vor allem führt diese Art der Geschwindigkeitsmessung dazu, dass die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht wie bisher nur punktuell, sondern über einen längeren Streckenabschnitt gemessen wird. Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahme und ist aus meiner Sicht auch einfach gerechter.“

Die Pilotanlage Section Control

Die Abschnittskontrolle auf der B6 in der Region Hannover zwischen den Ortschaften Gleidingen und Laatzen in Fahrtrichtung Hannover misst auf einem Streckenabschnitt von etwa 2,2 Kilometer, ob die rund 15.000 täglich passierenden Fahrzeuge hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einhalten. Vorgesehen ist die Anlage zunächst als Pilotprojekt, begrenzt auf 18 Monate. Dabei kann die Section Control auch verschiedene Fahrzeugtypen differenziert erfassen. Betreiber der Anlage ist die Polizei Hannover, die Region Hannover die zuständige Bußgeldbehörde.

GVN priorisiert Verkehrssicherheit, möchte aber keine „Cashcow“

Uwe Garbe, Geschäftsführer der Fachvereinigung Spedition und Logistik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) weiß, dass es lange gebraucht hat, bis die notwendigen Freigaben da waren, um den Pilotbetrieb der Anlage zu starten. Er sagt: „Grundsätzlich unterstützt unser Verband alle Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen, das hat für uns eine hohe Priorität.“ Doch sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine entsprechende Ahndung der Verstöße zu gewährleisten und nun die Ergebnisse der Pilotphase abwarten. „Wir würden das Projekt nicht unterstützen, wenn diese oder vergleichbare Anlagen zu reinen Cashcows würden.“

Die GdP signalisiert Unterstützung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen begrüßt das Projekt ebenfalls. Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff sagt: „Dieses Instrument kann sinnvoll und nachhaltig zur Verkehrssicherheit beitragen.“ Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens signalisierte Unterstützung. Laut GdP ermögliche die Abschnittskontrolle, an schwer zugänglichen, unfallträchtigen und langen Strecken effektiv die Geschwindigkeit zu überwachen. Bereits seit mehreren Jahren habe die GdP darauf hingewiesen und entsprechende rechtliche Grundlagen gefordert, erklärte Mertens, der im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand für Verkehrspolitik verantwortlich ist.

Abwartend positioniert sich der ADAC

Der Kosten- und Zeitaufwand bei der Einrichtung der Abschnittskontrolle Section Control ist gegenüber herkömmlichen Blitzern sehr hoch. Daher muss sichergestellt sein, dass sich die Verkehrssicherheit auf der betroffenen Strecke auch tatsächlich erhöht. Nur dann wäre der Betrieb weiterer Anlagen an unfallträchtigen Strecken gerechtfertigt. Erfahrungen aus Österreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es in den Abschnitten durchaus weniger schwere Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen gegeben hat. Umso wichtiger ist die Evaluation der Ergebnisse in der Testphase. Dabei sollte abgesehen von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfallzahlen auch ermittelt werden, welche Auswirkungen Verkehrsstärke, Tages- oder Jahreszeiten haben.

Positiv ist, dass die Anlage frühzeitig angekündigt und sichtbar ist, so dass sich Autofahrer entsprechend darauf einstellen können. Um die Aufnahmen der Kameras 1 (Einfahrtkamera) und 2 (Ausfahrtkamera) zu ermöglichen, ist eine Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) in Vorbereitung, mit deren Inkrafttreten noch im Januar 2019 zu rechnen ist. Durch den geplanten neuen Absatz 8 des § 32 soll eine landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, um die verdachtsunabhängigen Aufnahmen dieser beiden Kameras zu ermöglichen. Es muss abgewartet werden, ob diese Rechtsgrundlage von der Rechtsprechung für ausreichend erachtet wird, um mit diesem System gemessene Geschwindigkeitsverstöße rechtswirksam zu ahnden.

Der ACE sieht die Section Control als geeignete Maßnahme

Auch der Auto Club Europa (ACE) begrüßt die Einführung der Section Control. „Wenn weder Tempolimits noch Blitzeinrichtungen oder Warnschilder zu einem angepassten Fahren führe, ist aus Sicht des ACE Section Control eine geeignete Maßnahme, um gleichmäßige Geschwindigkeiten in unfallträchtigen Streckenabschnitten zu erzielen und geschwindigkeitsbedingte Unfälle zu reduzieren“, erklärt die Pressestelle des ACE.

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