Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) kritisiert den Beschluss der Bundesregierung zur Ausweitung der Lkw-Maut.
Der BGL bedauere, dass in diskussionsbedürftigen Punkten keine Fachberatung mehr möglich war. Die strittigste Anpassung sieht der Verband in der Einführung neuer Achslastklassen. Diese Änderung führe zu Ungereimtheiten bei den zum 1. Juli 2015 in Kraft tretenden Mauttarifen. Da sich die Mauthöhe nur noch über die Zahl der Achsen und die Überschreitung des Gesamtgewichts von 7,5 t definiere, würden Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht bei weniger Achsen niedriger bemautet als Fahrzeuge, die weniger Last auf mehr Achsen verteilen.
Die Achslast ist entscheidend
Nach Ansicht des BGL definieren sich die Wegekosten und der Straßenverschleiß allerdings nicht über die Anzahl der Achsen, sondern über die auf die Straße gebrachte Achslast. Ein zweiachsiges Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 4 t mit einem zweiachsigen Anhänger zahle somit eine deutlich höhere Maut, als ein zweiachsiger Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von 16 t. Auch für einen vierachsigen 7,5-Tonner werde eine gleich hohe Maut fällig, wie für einen vierachsigen 38-Tonner.
Änderung der Fuhrparkstruktur ist absehbar
Nach Ansicht des BGL hätte der Bundesregierung auffallen müssen, dass mit der Neuregelung eine Vierachskombination mit einem Gesamtgewicht von 38 t etwa 1,8 Cent Maut/km günstiger wird, als eine Fünfachskombination mit 40 t Gesamtgewicht. Dies werde zu einer Veränderung der Fuhrparkstruktur führen, da die Mautdifferenzierung zwischen vier- und fünfachsigen Fahrzeugen so bedeutend sei, dass sich die Anschaffung von zweiachsigen Aufliegern praktisch selbst finanziere. Dies setzt nach BGL-Auffassung falsche Anreize und geht zu Lasten der Straßenbaufinanzierungsmittel bei gleichzeitig erhöhtem Straßenverschleiß.
Einbau von On-Board-Units empfohlen
Da die Mautgrenze ab dem 1. Juli 2015 bei 7,5 t Gesamtgewicht liegt, werden zudem leichtere Nutzfahrzeuge unter 7,5 Tonnen mautpflichtig, sobald die einen Anhänger ziehen. Das manuelle Einbuchungsverfahren ist nach Ansicht des BGL jedoch nicht nur sehr aufwändig, sondern kann auch zu Fehlern bei der Angabe des Buchungszeitraum und dem mautpflichtigen Streckenabschnitt führen. Deshalb rät der BGL zum Einbau von On-Board-Units (OBU). So ließen sich unnötige Bußgelder zum Beispiel für Handwerksbetriebe vermeiden, die sporadisch oder häufig im Anhängerbetrieb unterwegs sind. Teuer und nicht nachvollziehbar sei auch, dass dreiachsige Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen im Anhängerbetrieb 3,2 Cent/km teurer bemautet werden, als zweiachsige Fahrzeuge mit höherer Achslast und Gesamtgewicht.
Hohe Kosten
Zudem bemängelt der BGL einen nicht verursachungsgerechten Umgang mit der Anlastung externer Kosten der Luftverschmutzung, da sowohl große wie kleine Fahrzeuge mit dem von der EU zugelassenen Höchstsatz belastet werden – unabhängig von Verbrauch und Schadstoffklasse. Der Verband geht außerdem davon aus, dass in binnen eines Jahres dreimal Bürokratiekosten anstehen, für notwendige Preisanpassungen und Kostenkalkulationen und dass die mautbedingten Mehrkosten in Summe letztendlich an den Verbraucher weitergegeben werden.