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Lkw-Kartell BGL vermeldet 40.000 registrierte Lkw

Geld, Kartell, Geldscheine Foto: Fotolia/3dkombinat

In Sachen Lkw-Kartell hat die Europäische Kommission jetzt auch Scania zu einer Geldbuße verurteilt. Der BGL berichtet von mittlerweile bereits rund 40.000 registrierten Lkw.

Rund 880 Millionen Euro muss der schwedische Fahrzeughersteller dafür zahlen, dass er sich rund 14 Jahre lang in einer Runde mit fünf anderen Lkw-Herstellern ausgetauscht hat. Damit können auch Kunden von Scania Schadenersatzforderungen an den Hersteller stellen.

Bisher waren die Schweden außen vor gewesen: Die Wettbewerber MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault hatten im Juli 2016 mit der Kommission einen Vergleich im Kartellverfahren geschlossen, Scania hatte sich dagegen entschieden. Als Folge belegte die Kommission die Fünf mit einem Bußgeld von insgesamt 2,93 Milliarden Euro, wobei MAN das Bußgeld aufgrund der Kronzeugenregelung erlassen wurde. Gegen Scania führte die Kommission ein reguläres Kartellverfahren durch. Laut der Kommission haben die Fahrzeughersteller sich gegenseitig über die Bruttolistenpreise für Lkw informiert, über den Zeitpunkt für die Einführung von Emissionstechnologien nach Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 gesprochen und die Weitergabe zusätzlicher Kosten dafür an die Kunden vereinbart.

"Es besteht schon jetzt die Möglichkeit, auch gegen Scania Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt Rechtsanwalt Carsten Vyvers von der Kanzlei Arnecke Sibeth aus Frankfurt. Wie viele andere bietet die Kanzlei betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, ihren Schadenersatz durchzusetzen – über eine außergerichtliche Geltendmachung oder eine individuelle Klage bis hin zur Beteiligung an einem gemeinschaftlichen Vorgehen. 18.000 Lkw sind laut Vyvers schon registriert.

Scania hat angekündigt, die Bußgeldentscheidung gerichtlich anzufechten

Zwar hat Scania angekündigt, die Bußgeldentscheidung der EU-Kommission gerichtlich anzufechten. Eine solche Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung sagt Vyvers, und mahnt zur Eile: Weil Anfang 2018 für die in den Jahren 1997 bis 2001 von Scania bezogenen Fahrzeuge Verjährung eintreten kann, empfehle es sich, noch in diesem Jahr Klage einzureichen. Vor dem Landgericht Stuttgart etwa waren im Oktober schon die ersten Schadenersatz-Verhandlungen gegen Daimler angesetzt, wurden aber wegen eines Befangenheitsantrages vertagt.

Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hilft seinen Mitgliedsunternehmen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.  Mehr als 100.000 Lkw seien beim Partner Financialright schon registriert, davon entfallen rund 40.000 Lkw auf den BGL und befreundete Verbände. Inzwischen ist die Registrierung beendet.

"Der Taschenrechner bei unserem Partner Financialright läuft aber noch", sagt Dr. Guido Belger, Justiziar beim BGL gegenüber trans aktuell. Es dürften also am Ende noch deutlich mehr Klagen werden. Was Belger ebenfalls ankündigt: "Wir werden aufgrund der hohen Nachfrage eine zweite Klagewelle initiieren." Eine gute Nachricht, denn der Verband rechnet grob mit einer möglichen Summe von 5.000 Euro pro Lkw.

Wege zum Schadenersatz

  • Individuelle Einzelvorgehen, wobei das Unternehmen dabei das höchste Kostenrisiko trägt
  • Abtretungsmodell: Die Schadenersatzansprüche werden an eine eigens dafür gegründete Gesellschaft abgetreten, die – oft unterstützt von einem Prozessfinanzierer – nach einem Urteil die Schadenersatzansprüche wieder auf die einzelnen Geschädigten umlegt
  • Bündelung: Die Ansprüche von mehreren Geschädigten werden gebündelt, die Kosten geteilt oder durch einen Prozessfinanzierer übernommen
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