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Lkw-Austauschprogramm steht So bekommen Sie Geld für Lkw und Trailer

Foto: Thomas Küppers, Montage: Frank Haug

Das Lkw-Austauschprogramm ist unter Dach und Fach. In Kürze können Flottenbetreiber Zuschüsse beim Kauf von neuen Lkw beantragen, wenn sie Altfahrzeuge verschrotten lassen. Geld gibt es auch für Trailer.

Das Rennen auf die Töpfe des Lkw-Austauschprogramms kann beginnen. Sobald das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sein Antragsportal öffnet – das wird mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen angekündigt –, können sich Flottenbetreiber Zuschüsse beim Kauf von neuen Lkw der Euro-Norm 6 sichern, die in diesem Jahr produziert werden. Damit fallen auch neue Gas-Lkw unter die Förderung, für die es aus anderen Programmen zurzeit keine Kaufanreize mehr gibt.

Neben alternativen Antrieben fördert die Bundesregierung damit auch konventionelle Verbrenner, um der Wirtschaft Impulse zu geben, aber auch um den CO2-Ausstoß zu senken und um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn die neu zugelassenen Fahrzeuge müssen über rollwiderstandsoptimierte Reifen und über Abbiegeassistenten verfügen, die die Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) erfüllen.

Zuschüsse auch für Maßnahmen zur Effizienz von Trailern

Zugleich dürfen sich auch die Trailerhersteller freuen, denn das Programm sieht auch eine Förderung von Technologien zur Trailereffizienz vor. Als Beispiele nennt das BMVI Systeme zur Reifendruckmessung, zur digitalen Achssteuerung oder Anbauteile für eine bessere Aerodynamik.

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Voraussetzung für den Genuss einer Prämie ist eine nachgewiesene Verschrottung eines entsprechenden Bestandsfahrzeugs. Der alte Lkw muss vor der Fahrt zum Schrottplatz mindestens zwölf Monate lang in Deutschland zugelassen gewesen sein. Je nach Euro-Norm gibt es zwei unterschiedlich hohe Geldbeträge: Wer sich von einem Euro 5- oder EEV-Lkw trennt, erhält 15.000 Euro, für einen Lkw der Euro-Norm 4 und schlechter gibt es jeweils 10.000 Euro. Pro Trailer soll es bis zu 5.000 Euro geben. Der Förderhöchstbetrag pro Unternehmen liegt bei 800.000 Euro.

Zuschüsse gibt es sowohl beim Erwerb der Lkw, die dann mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben müssen, als auch beim Leasing; hier gilt ebenfalls eine Mindest-Leasingdauer von 24 Monaten. Unternehmen die in der Insolvenz sind, gehen leer aus. Problematisch wird es auch für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da auch eine Bonitätsprüfung möglich ist.

Austauschprogramm hat Volumen von 500 Millionen Euro

Insgesamt macht die Bundesregierung im Rahmen des Flottenaustauschprogramms 500 Millionen Euro für Transporteure aus der Privatwirtschaft locker. Würden zum Beispiel nur Euro 4-Lkw und schlechter verschrottet, würde die Abwrackprämie für 50.000 neue Lkw reichen, bei Euro 5-Lkw wären es 33.333 Lkw.

Für die Betreiber kommunaler Fahrzeuge, zum Beispiel von Feuerwehrfahrzeugen, hat sie ein eigenes Förderprogramm ebenfalls über 500 Millionen Euro auf den Weg gebracht, das seine letzten Hürden aber noch nehmen muss, ebenfalls aber im ersten Quartal 2021 starten soll.

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Das erstmals im Konjunkturpaket von Anfang Juni angeregte Flottenerneuerungsprogramm hatte zunächst Startschwierigkeiten, weil die Bundesrepublik zunächst die EU dazu ermuntern wollte, hier tätig zu werden. In Brüssel rannte sie allerdings keine offenen Türen ein, sodass beim Autogipfel im November ein neuer Anlauf unternommen wurde, das Ganze auf nationaler Ebene zu regeln. Seit diesem erneuten Anlauf ging es nun innerhalb von wenigen Wochen auf die Zielgerade, weil auch keine Notifizierung bei der EU erforderlich war.Für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kann die Politik mit dem Lkw-Austauschprogramm mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Es sei damit möglich, nachhaltig die CO2-Emissionen der Nutzfahrzeugflotte zu senken, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten und der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen. „Überdies erhöhen wir mit der neuen Förderrichtlinie auch die Verkehrssicherheit, da eine Förderung ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft wird“, sagt er.

Die Bundesregierung hat die Förderrichtlinie am 8. Januar veröffentlicht. Sobald das BAG die technischen und organisatorischen Voraussetzungen fürs Abwickeln der Anträge geschaffen hat, wird es sein Antragsportal öffnen. Dann sollten sich Unternehmer sputen: Die Anträge – die auf dem elektronischen Weg erfolgen müssen – werden nach dem Windhundverfahren abgearbeitet, also nach der Reihenfolge des Eingangs. Anträge sind bis 15. April möglich, am 30. Juni endet das Förderprogramm. Das BAG gibt Flottenbetreibern einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen, um alle Unterlagen vorzubereiten, ehe das Programm startet. Die Rechtsgrundlagen sowie Merkblätter und weitere Hinweise gibt die Bewilligungsbehörde hier: www.bag.bund.de und im eService-Portal unter antrag-gbbmvi.bund.de.

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