Schließen

Kritik des Bundesrechnungshofs DB Schenker schadet der Bahn

Kombiterminal Rostock Verladung Umschlag Schiene Kran Auflieger DB Schenker LKW Walter Foto: Matthias Rathmann

Ein neuer Bericht des Bundesrechungshofs zur Situation bei der Deutschen Bahn bringt das Bundesverkehrsministerium weiter in Bedrängnis.

Der Bundesrechnungshofes (BRH) hat einen weiteren Bericht vorgestellt, der schonungslos darstellt, wo es Schwachstellen und Änderungsbedarf beim Bahnkonzern gibt und wer zuvorderst handeln muss. Die Bundesregierung nämlich, und hier vor allem der zuständige Bundesverkehrsminister. „Wer das gelesen hat, weiß ziemlich genau, warum die Hütte brennt und wer bei der Bahn löschen muss“, sagte ein SPD-Abgeordneter gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell.

Bahn häuft Schulden von 20 Milliarden Euro an

Aufhorchen lässt besonders der jüngste BRH-Bericht „zur strukturellen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Deutschen Bahn AG am Bundesinteresse“. Die mit der Bahnreform 1994 angestrebten Kernziele – Verkehrsverlagerung auf die Schiene, Ausbau und Erhalt des Schienennetzes und finanzielle Stabilität – seien nicht erreicht worden. Obwohl der Bund seinerzeit die Schulden von Bundesbahn und Reichsbahn in Höhe von 32 Milliarden Euro übernommen habe und die DB AG frei von Finanzschulden gegründet werden konnte, sei die Verschuldung „mittlerweile wieder auf 20 Milliarden Euro angewachsen“.

Die Bahn habe sich in den 25 Jahren zu einem komplexen und weltweit tätigen Konzern mit 700 Tochterunternehmen, davon mehr als 500 im Ausland, entwickelt. 120.000 von 310.000 Mitarbeitern seien dort beschäftigt.

Anteil von DB Cargo droht auf unter 50 Prozent zu sinken

Kritisiert werden die die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit der DB „in wesentlichen Teilmärkten in Deutschland“ mit der Folge weiter sinkender Marktanteile, besonders im Schienenpersonennahverkehr sowie in Schienengüterverkehr. So habe die Eisenbahn 2016 beim Güterverkehr nur noch einen Verkehrsanteil von 17,8 Prozent erreicht, und im schieneninternen Wettbewerb werde der Anteil von DB Cargo „nach Ansicht der Konkurrenten in den nächsten Jahren auf unter 50 Prozent sinken“.

Parallel habe die DB ihre Geschäftstätigkeiten in den vergangenen 15 bis 20 Jahren international vielfältig ausgeweitet. Hervorgehoben werden das Tochterunternehmen Arriva, das europaweit Nahverkehr mit Zügen, Bussen „und in einigen Städten auch mit Wassertaxen“ betreibe, sowie die Tochterfirma Schenker, die weltweit Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen anbiete. Insgesamt sei die DB unternehmerisch in mehr als 140 Ländern tätig, 43 Prozent seines Umsatzes erziele der Konzern im Ausland. „Das wirtschaftliche Risiko dieser Geschäfte trägt letztlich der Bund“, stellt der BRH dazu kritisch fest.

Und: „Aus der globalen Geschäftstätigkeit ergeben sich bislang keine positiven Effekte für die Ertrags- und Finanzlage der Eisenbahn in Deutschland“. Vielmehr reiche der Zufluss liquider Mittel aus dem operativen Geschäft der DB nicht aus, um die aktuellen und in den nächsten Jahren betriebsnotwendigen Investitionen zu finanzieren. Ein vernichtendes Urteil!

Kerngeschäft der Bahn in Deutschland vernachlässigt

Das aber, so heißt es weiter, habe nicht allein der Bahnkonzern zu vertreten. Vielmehr habe die Bundesregierung durch eigene Entscheidungen und Versäumnisse „wesentlich dazu beigetragen“. So hätten es die gesetzten Rahmenbedingungen der Bahn erschwert, im Wettbewerb Verkehre auf die Schiene zu verlagern. Auch das „ausufernde internationale Geschäft“ habe die Regierung stets gebilligt, obwohl es mit dem grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag und dem Interesse des Eigentümers Bund nicht in Einklang stehe. Schließlich habe die Bundesregierung „bahnfremde“ Geschäfte im Ausland zugelassen, statt die Investitionsmittel für das Kerngeschäft in Deutschland zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der BRH der Bundesregierung

  • die Ziele des Bundes als DB-Eigentümer zu definieren und eine verkehrsträgerübergreifende Strategie vorzulegen
  • über die künftige Struktur der Eisenbahn in Deutschland zu entscheiden (Gewinnorientierung oder Gemeinwohlverpflichtung) sowie
  • nicht benötigte Unternehmensteile „zumindest mittelfristig“ vollständig zu verkaufen und „auf eine an den Zielen des Bundes ausgerichtete Geschäftstätigkeit der DB hinzuwirken“.

So soll nach Auffassung des Rechnungshofes neben Arriva vor allem Schenker abgestoßen werden. Begründung unter anderem: Der Logistikdienstleister „steht potenziell in Konkurrenz zum bahneigenen Schienengüterverkehr der DB Cargo und verfolgt das Ziel, die Effizienz des Straßengüterverkehrs noch weiter zu steigern“, etwa durch den Einsatz von Lang-Lkw sowie von Platooning-Fahrten. In jedem Fall müsse der Bund die DB AG „besser steuern und an seiner Allgemeinwohlverpflichtung ausrichten“. Zudem sei es nötig, die starke Aufsplitterung des Konzerns zu beseitigen, damit sich die DB auf das Kerngeschäft, die Eisenbahn in Deutschland, konzentrieren könne.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.