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Kontrolle bei KEP-Dienstleistern Branche im Schwarzarbeit-Verdacht

Schwarzarbeit Foto: Matthias Rathmann

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der KEP-Branche hat der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns geprüft.

Nach Angaben des Zoll überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Fahrer aus dem Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Branche im Verdacht wegen Arbeitsbedingungen

Ziel der Kontrollen war demnach, unangemessene Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Höhe von 9,19 Euro je Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. „Die Branche stand zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen im Pressefokus“, so die Begründung der Zollbehörde.

2.923 Zollbeamten waren demnach bereits in den früher Morgenstunden bundesweit unterwegs. Zudem wurde der Zoll durch 222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei unterstützt. Die Beamten befragten 12.135 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen; zudem wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

„Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet“, teilt der Zoll mit. In 2.143 Fällen seien weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen.

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