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Klage wegen schlechter Luft in Deutschland Scheuer verärgert über EU

Andreas Scheuer, CSU, DSLV-Frühjahrsempfang Foto: Franziska Nieß

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich beim DSLV-Frühjahrsempfang in Berlin empört über die Entscheidung der EU-Kommission, Deutschland wegen zu schmutziger Luft in Städten zu verklagen.

Den 17. Mai 2018 wird Andreas Scheuer wohl nicht so schnell vergessen. Am Morgen jubelte er noch über den am Vorabend erzielten Vergleich im bereits 14 Jahre andauernden Mautstreit, der dem Bund 3,2 Milliarden Euro in die Kassen spült. "Ich bedanke mich bei Daimler und der Telekom für die Einigung", erklärte er dazu in seiner Rede beim Frühjahrsempfang des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) in Berlin.

"Für die Opposition kann die Höhe der Zahlungen natürlich nie hoch genug sein", sagte er. "Wer den Streit über die Jahre begleitet hat, weiß allerdings, dass es sich um einen fairen Kompromiss handelt." Nun könne die "nächste Generation Lkw-Maut" beginnen. Erst ein paar Tage zuvor hatte das Bundeskabinett seinen Entwurf zum 5. Bundesfernstraßenmautgesetz verabschiedet. "Ich habe eine gute Woche hinter mir", freute sich Scheuer.

DSLV kritisiert höhere Mautsätze

Das neue Gesetz sieht unter anderem einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen vor. DSLV-Präsident Mathias Krage begrüßte das zwar in seiner Ansprache, befürchtet aber, dass die nun "unverhältnismäßig hohen Sätze" nicht ohne Folgen für das Frachtpreisniveau bleiben.

Leider endete die Woche für Scheuer nicht so gut, wie sie begonnen hatte. Am Abend des 17. Mai war ihm statt Jubel nun auch Ärger im Gesicht abzulesen. "Über die EU kann man sich heute nur wundern", erklärte er. Deutschland habe als einziges Land einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, um das Problem der schlechten Luft in Städten in den Griff zu bekommen. Doch das störe die EU-Kommission anscheinend nicht. "Ich bin verärgert und sauer", sagte er. Neben Deutschland verklagt die EU auch Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien. Im Falle einer Verurteilung droht den Ländern ein hohes Bußgeld.

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