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Klage gegen Lkw-Hersteller Landgericht prüft Abtretungsmodell

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In der Schadensersatzklage des BGL und anderer Verbände gegen das Lkw-Kartell will das Landgericht München zunächst prüfen, ob die Abtretung der Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright rechtens ist.

Wie ein Sprecher des Landgerichts gegenüber eurotransport.de sagte, habe das Gericht bei dem ersten Termin zunächst eine „prozessuale Klammer gezogen“ und dabei die Zulässigkeit der Klage bestätigt. Es sei aber noch die „spannende“ Fragen zur Gültigkeit der Aktivlegitimation zu klären – „hier zeigte sich das Gericht sehr bedeckt“, so der Sprecher. Eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche war dagegen bei dem ersten Termin noch kein Thema.

Um die an dem Kartell beteiligten Fahrzeugbauer auf Schadenersatz zu verklagen, hatten die Mitglieder des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und seiner Partnerverbände AMÖ, BWVL und DSLV ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright abgetreten. Der bündelt die Forderungen und bringt sie, unterstützt durch einen Prozessfinanzierer, vor Gericht. Medienberichten zufolge vertreten die beklagten Lkw-Hersteller die Meinung, dass Financialright gar nicht klagebefugt ist.

Daher werde das Gericht diese Bündelung nach Art einer Sammelklage jetzt genauer prüfen und dann eventuell Anfang Januar eine Entscheidung treffen, so der Sprecher. Als Entscheidungshilfe könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofes dienen, das für Ende November erwartet wird. Dabei geht es um die Zulässigkeit von Legal-Tech-Anbieter, die als Inkasso-Unternehmen firmieren, konkret um das Unternehmen Mietright.

Wegen unerlaubter Preisabsprachen hatte die EU-Kommission im Juli 2016 gegen mehrere Lkw-Hersteller eine Rekordstrafe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Festgestellt wurde, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF ab 1997 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und 14 Jahre lang Verkaufspreise sowie den Zeitplan für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien abgesprochen haben.

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