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Klage der Verbände Sammelklage gegen Lkw-Kartell abgewiesen

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Das Landgericht München I hat die Sammelklage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims über 600 Millionen Euro abgewiesen. Dies betrifft auch die Klagen der Branchenverbände BGL, DSLV, BWVL und AMÖ.

Nach eigenen Angaben hatte Financialright aus Düsseldorf in der Sammelklage die Ansprüche von 3.200 Unternehmen zusammengeführt, darunter auch die der Mitglieder des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV), des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie zahlreicher weiterer Verbände.

Im Rahmen der Sammelklage haben die geschädigten Unternehmen ihre Rechtsansprüche an den Rechtsdienstleister abgetreten. Financialright hat die gebündelten Ansprüche dann im eigenen Namen vor Gericht sowie als Treuhänder für seine Kunden geltend gemacht.

Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

Laut einer Mitteilung des Landgerichts München hält die 37. Zivilkammer die von Financialright praktizierten Abtretungen wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für nichtig. Dabei verweist die Kammer auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Ende November zu www.wenigermiete.de bezeihungsweise lexfox. Dabei sei laut der Kammerr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das Angebot dem RDG entspricht.

Keine außergerichtliche Einigung angestrebt

Dies tue das Angebot von Financialright laut der Kammer nicht. Die Nichtigkeit ergebe sich laut den Münchener Richter zum einen daraus, dass die Rechtsdienstleistungen der Klägerin von vorneherein nicht auf eine außergerichtliche, sondern ausschließlich auf eine gerichtliche Tätigkeit gerichtet seien. „Sie sind daher kein Inkasso im Sinne des RDG. Die Klägerin überschreitet damit ihre Inkassoerlaubnis“, heißt es in der Mitteilung.

Dies habe die Kammer aus einer Gesamtschau der vertraglichen Regeln, des Auftretens der Klagepartei gegenüber ihren Kunden und der tatsächlichen Durchführung gefolgert. So sei etwa „das Angebot nach seinem Gesamteindruck auf die Beteiligung an einer Sammelklage gerichtet“. Auch aus dem Internetauftritt der Klägerin folge, „dass die Vertragspflichten der Klagepartei von vorneherein ausschließlich auf die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gerichtet sind“.

Zum anderen verstoße Financialright deshalb gegen das RDG, „weil die Erfüllung der Pflichten gegenüber den Kunden durch andere Leistungspflichten der Klagepartei unmittelbar beeinflusst und gefährdet wird“.

Financialright will in Berufung gehen

„Die im Rahmen der Urteilsverkündung genannte Begründung des Landgerichts München I widerspricht der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und letztlich auch der Rechtsprechung der Landgerichte Braunschweig und Frankfurt in Parallelverfahren gegen
VW“, argumentiert hingegen Financialright und kündigt an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.

„Die Entscheidung widerspricht dem erst kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs im so genannten WenigerMiete-Verfahren. Dort hatte der Bundesgerichtshof gerade Legal Tech-Angebote von Inkasso-Unternehmen, wie sie Financialright anbietet, ausdrücklich gebilligt“, sagt Dr. Alex Petrasincu Partner von der Kanzlei Hausfeld, der die Verbände bei ihrer Klage vor Gericht unterstützt. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Dies gilt insbesondere, da das Modell von Financialright viele kleine und mittlere Unternehmen überhaupt erst in die Lage versetzt, ihre Ansprüche gegen die Kartelltäter durchzusetzen.“

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) teilt die Meinung, dass die Entscheidung in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben werde: "Der BGL wird weiter für die Rechte tausender kleiner und mittelständischer Familienbetriebe, die vom Lkw-Kartell betroffen sind, kämpfen."

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Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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