Anlässlich der zweiten Demo kleiner und mittelständischer Transportunternehmer am 24. Juli in Berlin gab es seitens der Organisatoren gleich zwei Beschwerden zum sofortigen Stopp der Kabotage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide wurden nicht zur Entscheidung angenommen.
Es war ein Versuch, der für Volljuristen von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die zweite Demo kleiner und mittelständischer Unternehmer am 24. Juli Berlin war letzten Endes im Sinne der Veranstalter, der BLV pro Initiative - Spedition und Logistik, die logische Konsequenz auf die erste Protestaktion am 19. Juni in der Hauptstadt. Weil ein ursprünglich für Bundeskanzlerin Angela Merkel formulierter „Brandbrief“ zwar persönlich bei der SPD abgegeben wurde, aber beim eigentlich dafür zuständigen Bundesverkehrsministerium keine unmittelbare Wirkung zeigte, entschieden sich die Organisatoren, mit einer zweiten Welle wieder nach Berlin zu kommen, um noch mehr Druck aufzubauen.
Vor laufender Kamera diverser Medien verkündigten die Organisatoren dann auch gleich zwei Beschwerden von zwei unterschiedlichen Verfassern beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einzureichen. Beide wollten einen sofortigen „Kabotage Stopp durch Art. 10 VO (EG) 1072/19 und Art. 9 VO (EG) 593/2008“ durch die Nichtbeachtung verfassungsrechtlicher Regeln zur Abwehr besonderer Notlagen erreichen. Wie jetzt die Pressestelle des BVerfG auf Nachfrage mitteilt, wurden beide Beschwerden mit Beschluss vom 16. September 2020 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung habe sich so, so das BVerfG, damit auch erledigt.