Kabotagefahrten Mindestlohn für "Routiers" in Frankreich

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

In Frankreich muss ausländischen Fahrern ab 1. Juli der Mindestlohn von 9,67 Euro brutto gezahlt werden.

Dann tritt eine entsprechende Gesetzesänderung, die insbesondere auf Kabotagefahrten abzielt, in Kraft. Transitverkehre sind vom Mindestlohn ausgenommen. Damit sei ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb im Landverkehr gemacht, sagte Staatssekretär Alain Vidalies. Französische Unternehmen sahen sich bisher durch die Konkurrenz aus Osteuropa mit wesentlich geringeren Personalkosten zunehmend ins Abseits gedrängt.

Frankreich wendet mit damit die Entsenderichtlinie auf den Landverkehr an. Diese Regelung werde auch dazu beitragen, die entsandten Arbeitnehmer zu schützen und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes sicher zu stellen, so Vidalies. Ab 1. Juli müssen Transporteure nun die gleichen Formalitäten erfüllen wie Unternehmen aus anderen Branchen. Es muss eine auf sechs Monate befristete Entsendebescheinigung vorgelegt werden, die mehrere aufeinanderfolgende Arbeitseinsätze abdecken kann.

Empfänger werden in die Pflicht genommen

Dieses Papier muss der Fahrer, ebenso wie seinen Arbeitsvertrag, den Kontrolleuren jederzeit vorlegen können. Der Vertreter des ausländischen Unternehmens in Frankreich muss zudem für die Kontrollbehörden bis zu eineinhalb Jahre nach der Entsendung eine Reihe von Dokumenten bereithalten. Außerdem wird die Sorgfaltspflicht und die Verantwortung des Auftraggebers auf den Empfänger als Vertragspartei ausgedehnt. Ist nur er in Frankreich niedergelassen, unterliegt er den gleichen Verpflichtungen wie der der Auftraggeber.

"Es geht darum, gegen das Sozialdumping ausländischer Unternehmen zu kämpfen, aber auch gegen das französischer Unternehmen, die ihre Optimierung betreiben, indem sie Töchter im Ausland gründen", hatte Vidalies erklärt. Jeder Fahrer, der im Rahmen eines internationalen Transports Kabotagefahrten mache, könne jetzt von den Sozialregeln und dem Mindestlohn in Frankreich profitieren.

Mit der derzeitigen Regelung, können ausländische Transporteure bei einer Fahrt nach Frankreich dort innerhalb von sieben Tagen drei Mal be- und entladen, ohne sich an die französische Sozialgesetzgebung halten zu müssen. Dadurch können billige Transportdienstleistungen angeboten werden, bei denen französische Unternehmen nicht mithalten können. Der durchschnittliche Nettolohn eines französischen "Routier" liegt Medienberichten zufolge bei 2.595 Euro inklusive Zuschlägen, der eines Ungarn bei 1.290 Euro, eines Slowaken bei 1.524 Euro und der eines Polen bei 1.428 Euro.

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