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Kabinett ändert Steuerrecht Höhere Spesen für Lkw-Fahrer

Foto: StarflameDia - Fotolia

Bundeskabinett beschließt höhere Spesen für Lkw-Fahrer sowie steuerliche Vergünstigungen bei Betriebswohnungen.

So sieht es ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts von Ende Juli vor. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die Regelungen treten dann voraussichtlich zum Jahreswechsel 2019/2020 in Kraft, erklärt das Bundesfinanzministerium auf Anfrage von trans aktuell.

Konkret geht es um eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen laut Einkommensteuergesetz (EStG). Demnach können Berufskraftfahrer bei mehrtätigen Dienstreisen künftig pro Tag 28 Euro statt bisher 24 Euro ansetzen, bei Abwesenheiten zwischen acht und 24 Stunden künftig 14 Euro statt bisher 12 Euro.

Außerdem soll es einen neuen gesetzlichen Pauschbetrag für Berufskraftfahrer geben. Kosten, die mit der Übernachtung im Dienstfahrzeug im Zusammenhang stehen, können Berufskraftfahrer zukünftig pauschal mit acht Euro pro Tag ansetzen. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten bei der Steuer geltend gemacht werden, wenn diese höher sind.

Vergünstigter Wohnraum

Stellen Spediteure ihren Beschäftigten günstigen Wohnraum zur Verfügung, leisten sie einen wichtigen Beitrag gegen knappen Wohnraum und steigende Mieten. Bisher müssen Beschäftigte den finanziellen Vorteil gegenüber der ortsüblichen Miete jedoch versteuern. Das verringert den eigentlich gewünschten Effekt, da die ortsübliche Vergleichsmiete in den vergangenen Jahren vielerorts deutlich gestiegen ist.

Für die Berechnung des steuerlichen Vorteils soll deshalb künftig ein Abschlag eingeführt werden. Im Ergebnis müssen damit Beschäftigte, die mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, den finanziellen Vorteil nicht mehr versteuern. Da mit dieser Regelung allerdings nicht die Anmietung von Luxuswohnungen gefördert werden soll, gilt der Abschlag nur bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 25 Euro pro Quadratmeter (kalt).

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