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Juristische Wiederbelebung Altes Verfahren rettet aktuelles

Paragraph unter Strom Foto: fotomek - Fotolia

Wie ein unbekanntes Verfahren den Ausgang von zwei existenzgefährdenden Verfahren positiv beeinflussen kann, das zeigt der vorliegende Fall von Berufskraftfahrer Peter*.

Peter hat Druck. Nicht nur zeitlich, sondern – na ja, ihr wisst schon … Nächster Parkplatz und nächste Toilette noch drei Kilometer. Noch zwei. Noch einer. Blitz! Mist! Das kennt Peter. Vor zwei Monaten wurde er auch schon mal geblitzt. Der Tacho zeigt ein bisschen mehr als 80 km/h. Genau wie damals. Zwei Fälle also. Und vor einem Jahr, da war auch was. Davon hat er zwar nichts mehr gehört, aber eigentlich sind es damit drei Fälle, denkt er. Wenn jeder zwei Punkte bringt, dann sind das sechs. Und zwei Punkte hat er schon. Peter gerät in Panik. Bis zum Parkplatz schafft er es noch. Erst mal durchatmen und erledigen, was zu erledigen ist. Dann Kaffee, wieder rein ins Fahrerhaus – sein Wohnzimmer. Zwei Stunden bis Mellingen. Nach telefonischer Ankündigung erwarte ich meinen Namensvetter und versuche ihn zu beruhigen. Der ist völlig durch den Wind.

Zwei Bußgeldbescheide, drei Punkte in Flensburg

Oberstes Gebot: Ruhig bleiben und nicht in Panik geraten. Erst mal abwarten. Manche Blitzer gehen auch unter im Behördendschungel und außerdem kann man meist was machen. Was dann später beim Prozess passiert, ist sowieso nicht vorhersehbar. Also Kopf hoch! Wir werden kämpfen. Als Erstes beantrage ich einen Auszug aus dem Fahreignungsregister. Dadurch, dass die Flensburger Punktespezialisten nicht über Eintragungen informieren, habe ich da schon manch böse Überraschung erlebt. Als Peter drei Wochen später bei uns in der Autobahnkanzlei Mellingen aufschlägt, hat er einen gelben Umschlag in der Hand. Nicht erfreulich, 27 km/h innerorts zu schnell. Zwei Punkte, einen Monat laufen, 160 Euro. Diesen hochmodernen Designerblitzer auf einer Brücke kenne ich gut. Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Drei Monate später Bescheid Nummer zwei – auch nicht viel besser: 26 km/h zu schnell, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot, 95 Euro.

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3. Februar 2018
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