JansBlog Taschenspielertrick der EU-Kommission

Verdi Foto: Verdi
Meinung

Mit einer Aktionswoche demonstrieren Gewerkschaften auch gegen eine angeblich drohende Verlängerung der Lenkzeiten für Lkw-Fahrer durch das EU-Mobilitätspaket.

Im Rahmen einer internationalen Aktionswoche vom 20. bis 24. November demonstrieren auch in Deutschland Vertreter der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und dem DGB-Projekt Faire Mobilität auf Rastplätzen gegen drohende Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer durch das geplante Mobilitätspaket der EU-Kommission. Ein Punkt ist dabei die jüngste Entscheidung der Kommission, die Lkw-Fahrer vorerst aus der Entsenderichtlinie zu nehmen. „Wir erwarten von der EU und der Bundesregierung, dass auch eine überarbeitete Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie für alle Beschäftigten gleichermaßen gilt und die Beschäftigten des Transportsektors nicht ausgeklammert werden“, so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. „Nur ein stabiler Ordnungsrahmen kann dem Lohn- und Sozialdumping im Transportgewerbe Einhalt gebieten.

Konflikt um die Lenk- und Ruhezeiten

Bereits kurz nach der Vorstellung des Kommissionvorschlags Ende Mai in Brüssel hatte die ETF vor einem Angriff aufdie Ruhezeiten gewarnt, weil die Kommission unter anderem den Artikel 8 Absatz 6 der VO (EG) 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten ändern will. Dieser regelt die Reihenfolge, wie Fahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden und ihre reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden einnehmen müssen.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass ein Fahrer innerhalb von vier Kalenderwochen zwei verkürzte Wochenruhezeiten (hintereinander) einlegen kann, die weiterhin legal im Fahrzeug verbracht werden dürfen. Innerhalb von drei Kalenderwochen muss der Fahrer dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge zudem mindestens eine regelmäßige Wochenruhezeit an seinem Wohnort verbringen. Der Ausgleich für verkürzte Wochenruhezeiten soll nach Vorstellung der Kommission künftig nicht mehr im Zusammenhang mit irgendeiner täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit möglich sein sondern nur noch als Anhängsel an eine regelmäßige Wochenruhezeit. Damit, so verspricht sich unter anderem der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), wären nicht nur dreiwöchige Rundläufe der eingesetzten Frachtführer aus Osteuropa möglich. Auch die zunehmende Beschäftigung von Fahrern aus Osteuropa in deutschen Flotten würde erleichtert.

Entscheidend ist die Doppelwoche

ETF und Verdi wittern nun die Gefahr, dass bei einer Umsetzung des Kommissionsvorschlags die Lenkzeiten der Fahrer von derzeit 135 auf 146 Stunden in den drei Wochen steigen könnten. Gegenwärtig können Fahrer innerhalb jeder freien Kombination von zwei Kalenderwochen maximal 90 Lenkstunden in der ersten Arbeitswoche (144 Zeitstunden zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten) dieser Beispielrechnung maximal 56 Stunden lenken, in der zweiten Woche dann allerdings nur 34 Stunden. Im Prinzip wären dann in der dritten Woche wieder 56 Lenkstunden möglich. Stand heute sind somit bereits 146 Lenkstunden in drei Arbeitswochen möglich.

In der täglichen Praxis der logistischen Prozesse in Deutschland pendeln sich die Lenkzeiten pro Woche allerdings im Mittel auf 45 Stunden ein, um noch halbwegs mit dem Paragraf 21 a des Arbeitszeitgesetzes klar zu kommen, der im Mittel von vier Monaten eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche erlaubt. Denn mit 34 Lenkstunden in der zweiten Arbeitswoche ist ein Fahrer in den getakteten Prozessen der westeuropäischen Logistikketten schlicht unproduktiv. Er wäre schon am Donnerstag mit seiner Arbeitswoche fertig und könnte erst Montagfrüh um 0 Uhr weiterfahren. Damit hätte er im Regelfall sogar mehr Zeitausgleich für verkürzte Wochenruhezeiten angesammelt als gesetzlich nötig wäre.

Schlecht gerechnet

So haben ETF und Verdi den Vorschlag der Kommission, der verhindern soll, dass Fahrer vor allem aus Südosteuropa weiterhin deutlich über drei Wochen vor allem in Westeuropa Touren fahren, ohne nach Hause zu kommen, offenbar bewusst schlecht gerechnet. Erstens sind 146 Lenkzeitstunden in drei Wochen bereits legal möglich. Und wenn der Kommissionsvorschlag wie vorgelegt umgesetzt würde, muss der Fahrer den Ausgleich für verkürzte Wochenruhezeiten immer an eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anhängen.

Bei dieser unsinnigen Diskussion ist leider der kleine Taschenspielertrick der Kommission komplett aus dem Fokus geraten: Denn es ist ja durchaus erlaubt, bei einer reduzierten wöchentlichen Ruhezeit 45 Stunden oder länger im Lkw zu bleiben. Bei zwei reduzierten Wochenruhezeiten hintereinander in drei Wochen können Fahrer dann völlig unbesorgt vor den Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr rund um die Uhr im Lkw wohnen – und die derzeit anfallenden Übernachtungskosten für die Unternehmer entfallen komplett.

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