Das Thema Impfen betrifft auch die Transportbranche. Mittlerweile ist es strafbar, am Arbeitsplatz ein gefälschtes Impfzertifikat oder ein unechtes Coronatestergebnis vorzulegen. Fristlose Kündigung droht.
Am Anfang war es der Trainer von Werder Bremen, durch den öffentlich wurde, dass es Menschen gibt, die einen Impfausweis fälschen. Das zuständige Gesundheitsamt hatte ihn angezeigt. Der angestellte Coach trat später freiwillig von seinem Posten zurück. "Normale Beschäftigte", wie wahrscheinlich auch die Berufskraftfahrer jetzt in der sprachlichen Welt von Neu-Bundeskanzler Olaf Scholz heißen, hätten diese Möglichkeit wohl eher nicht. "Wer beim Impfnachweis täuscht, macht sich jetzt strafbar", warnt der Fachanwalt Harry Binhammer. "Schon bei Verdacht droht die Kündigung."
Denn seit dem 24. November ist es strafbar, am Arbeitsplatz oder anderswo ein gefälschtes Impfzertifikat oder unechte Coronatestergebnisse vorzulegen. Ein gefälschter Impfausweis ist somit ein "Fake"-Dokument. Das heißt: "Wer sich damit Zutritt zum Arbeitsplatz oder, für Fernfahrer besonders wichtig, in ein Restaurant etwa an der Autobahn oder auf einem Autohof erschleicht, wo je nach Bundesland die 2-G- oder die 2-G-plus-Regel gilt, steht unter Strafe." Dafür wurde der Paragraf 279 Strafgesetzbuch (StGB) nun verschärft. "Wer täuscht und erwischt wird, muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen." Anders gesagt: "Präsentiert ein Mitarbeiter im Betrieb oder sogar im Lager des Kunden gefälschte Impfdokumente, so ist das ein Verstoß gegen das Impfschutzgesetz", sagt Binhammer. Mit möglicherweise fatalen Folgen. "Gerade in Zeiten des Fahrermangels kann man bei dem einen oder anderen Arbeitgeber vielleicht noch mit einer Abmahnung gerade so davonkommen", sagt Binhammer.
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