Illegaler Wettbewerb Gefälschte Papiere?

Foto: Jan Bergrath

In den Terminals des Kombinierten Verkehrs in Deutschland sind Hunderte Lkw aus Osteuropa fest stationiert. Eine Pressemeldung der Polizei Münster wirft Fragen auf.

Unter Fahrern ist die Autobahnpolizei Münster dafür bekannt, dass dort seit Jahren gerne Lkw mit Zusatzbeleuchtung kontrolliert werden. Dann heißt es in den sozialen Medien immer: die wirklich gefährlichen Lkw werden dann ignoriert. Die Pressemeldung der Polizei Münster vom 2.9. 2021 lässt mich daher aufhorchen. Tatsächlich wurde ein Lkw mit erheblichen technischen Mängeln stillgelegt. Und das Foto, das für Medienvertreter zum Download angeboten wird, zeigt einen blauen Iveco Stralis mit bulgarischem Nummernschild, der anhand des Bilds erstmals 2002 eingeführt und mit Facelifts noch bis etwa 2012 weitergebaut worden sein muss. Denn dann kommt der Hi-Way auf den Markt, der laut dieser Website „auch Motoren anbietet, die seit 2007 der Euro 5 Norm und seit 2012 der Euro 6 Norm mit der patentierten HI-eSCR-Technologie (Catalytic Reduction System) zertifiziert sind.“

In der Tat darf laut der VO (EG) Nr. 595/2009 europaweit seit dem 31.12. 2012 kein neuer Lkw-Typ und seit dem 31.12. 2013 kein Neufahrzeug mit Euro V mehr zugelassen werden. Dass der bulgarische Lkw auch wegen eines „Defizits an der Abgasanlage“ stillgelegt wurde, passt ins Raster. Die Kontrollbehörden in Deutschland und der Schweiz haben hier früh belegt, dass vornehmlich ältere Lkw mit Euro V betroffen sind. Doch erst die Kombination mit dem roten, bahnfähigen Auflieger von Gruber Logistics aus Südtirol macht es zu einem Grund, bei der Pressestelle der Polizei nachzufragen. Denn das Südtiroler Unternehmen, das sich nach eigenen Angaben auf der Website seit über 30 Jahren den Herausforderungen des intermodalen Verkehrs stellt, schreibt dort auch, dass es ausschließlich Fahrzeuge mit Euro VI einsetzt. Das passt auf den ersten Blick nicht wirklich zusammen.

Ein Anruf von der Pressestelle

Ich habe mich daher am 6.9. mit einer schriftlichen Anfrage an die Pressestelle der Polizei Münster gewandt und erhielt am Folgetag einen Rückruf. Dabei wurde mit bestätigt, dass der Lkw in der Tat in Deutschland im Kombinierten Verkehr eingesetzt war, und dass der Lkw-Fahrer, bei dem auch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden, ebenfalls aus Bulgarien komme. Zur berechtigen Frage, wann und wo die letzte Hauptuntersuchung des Lkw stattfand, gab es dagegen keine Erkenntnisse. Eben so wenig wie nach der Frage, wann der Lkw das letzte Mal in Bulgarien war und wann der Fahrer das letzte Mal in seiner Heimat oder der Betriebsstätte des Unternehmens, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, war.

Dabei ist bereits seit August 2020 der erste Teil des Mobilitätspakets, die Anpassung der Sozialvorschriften, in Kraft getreten und sollte, so stelle ich es mir jedenfalls vor, auch von allen zuständigen Behörden entsprechend kontrolliert werden. Meine inneren Alarmglocken schlugen allerdings wirklich an, als der Pressesprecher mir zwar nicht das Baujahr des Lkw nennen konnte, dafür aber den Tag der ersten Zulassung im Fahrzeugschein. Der war 2020 in Bulgarien. In Worten: Zweitausendzwanzig. Das ist unter den gegebenen Bedingungen aber praktisch unmöglich. Kurz nach dem Gespräch war dann das Foto aus der Pressemeldung verschwunden. Die Polizei in Münster hat den Fall nun an das Bundesamt für Güterverkehr, BAG, als zuständige Bußgeldstelle für Ausländer abgegeben. Dort war er bis zur Veröffentlichung dieses Blogs allerdings noch nicht eingetroffen.

Der Schein trügt

Waren die Papiere vielleicht gefälscht? Undenkbar ist das nicht. Bereits 2015 hatte ich in meinem Blog-Artikel „Der Schein trügt“ auf die Erkenntnisse der belgischen Polizei hingewiesen, dass dort bis heute immer wieder osteuropäische Lkw in eine Kontrolle geraten, die zur Zeit der auf den Papieren angegeben Hauptuntersuchung am angegeben Standort des Unternehmens etwa in Belgien unterwegs waren. Ein einfacher Vergleich des Datums der Bescheinigung mit den Daten aus dem Massenspeicher kann diesen Betrug schnell belegen. Es ist längst ein offenes Geheimnis, dass die relevanten Fahrzeugpapiere per Kurier zu den Lkw kommen, die in den KV-Terminals fest stationiert sind. Es wäre daher eine Aufgabe für das BAG, meinem Hinweis, den ich hier gerne wiederhole, durch eine konzertierte technische Kontrolle in den Terminals einmal nachzugehen. Bei Amazon in Mönchengladbach hat es ja am Ende auch geklappt. Für den Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, BGL, ist es nun ein willkommener Anlass noch auf die Einhaltung der Rückkehrplicht der Lkw an den angenommenen Standort in Rumänien oder Bulgarien zu appellieren, die ab Februar 2022 in Kraft tritt. Dann wäre sicher auch Zeit für eine Hauptuntersuchung in der Heimat.

Gruber distanziert sich von seinem Subunternehmer

Auf meine Nachfrage hat sich Gruber Logistics mittlerweile vom Verhalten des eingesetzten bulgarischen Unternehmens distanziert: „Tatsächlich war der Kombinierte Verkehr kein innerdeutscher, sondern ein internationaler von Italien nach Deutschland“, hat mir der für Presseanfragen verantwortliche Mitarbeiter, Andrea Condotta, geantwortet. „Er wurde von einem unserer Büros in Italien verwaltet.“ In der Tat dürfen bei diesen internationalen kombinierten Verkehren im Vor- und Nachlauf gebietsfremde Frachtführer eingesetzt werden, denn bislang ist der Vor- und Nachlauf noch keine Kabotage. Im Zuge des Mobilitätspaketes Teil 2 soll das nun geändert werden. Es liegt allerdings ebenfalls ab 2022 an den jeweiligen Mitgliedsstaaten, ob sie das auch umsetzen. Der noch amtierende Bundesverkehrsminister hat diese Entscheidung bislang noch nicht getroffen. Wer sie nach dem 26. September vielleicht trifft, entscheidet sich nach der Wahl.

Schuld soll wieder mal der Fahrer sein

Über das Hauptdrehkreuz in Köln-Eifeltor wickelt Gruber jährlich rund 20.000 Sendungen im Kombinierten Verkehr zwischen Italien und Deutschland ab. Hier betont Gruber, dass man mit deutschen Spediteuren genauso zusammenarbeiten würde, wie mit professionellen Unternehmen aus anderen Ländern. Auch zu den Papieren des blauen Iveco nimmt Gruber deutlich Stellung: „Wir waren nicht direkt beteiligt, aber wie uns mitgeteilt wurde, lag die Unregelmäßigkeit an den Unterlagen des Fahrers in Deutschland“, so Condotta. „Der Fahrer sollte die Originaldokumente bei sich haben, zeigte aber nur die Kopien. Was passiert ist, war von unserer Seite jedenfalls nicht akzeptabel. Unser Anbieter hatte uns bereits mitgeteilt, dass der Fahrer nicht mehr für ihn arbeitet. Letzen Endes handelt es sich nach Auskunft des Unternehmers in der Tat um einen gebrauchten Lkw mit der Erstzulassung aus 2011.“

Diese für mich recht schwache Erklärung ist zumindest dahingehend plausibel, dass beim Fahrer laut Pressemeldung der Polizei auch Verstöße gegen die Berufskraftfahrerqualifikation festgestellt wurden. Wirklich professionell ist das jedenfalls nicht. Für die Polizei Münster sind die Papiere des Lkw jedenfalls ein Grund für polizeiliche Ermittlungen.

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