Illegale Kabotage kann teuer werden. 2012 und im ersten Halbjahr 2013 hat das BAG 670.000 Euro an Bußgeldern verhängt.
Die Angst vor einer weiteren Lockerung der Kabotage eint Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und die Gewerkschaft Verdi kritisieren gleichermaßen, dass Kabotage schon jetzt schwer zu kontrollieren sei und es zu Verstößen in großer Zahl komme. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den westlichen Nachbarländern nimmt der Unmut über Sozialdumping aufgrund von illegalem Wettbewerb zu.
BAG wehrt sich gegen den Vorwurf über zu wenig Kontrollen
Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) läuft der Vorwurf der mangelnden Kontrollen hierzulande aber ins Leere. "Die Kontrolle der Kabotage-Bestimmungen sind Teil der Kontrollen in Zusammenhang mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)", teilt das BAG gegenüber trans aktuell mit. Die Einhaltung der Regelungen werde durch den Straßenkontrolldienst des Bundesamts überwacht. Das BAG kann dies mit Zahlen belegen: Es hat im vergangenen Jahr 108.837 Fahrzeuge aus dem Ausland unter die Lupe genommen. Mit Blick auf die Kabotage gab es dabei 484 Beanstandungen. Im ersten Halbjahr 2013 gab es bei 50.255 Kontrollen bereits 269 Beanstandungen. Die Verstöße seien vor allem darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen mehr als die erlaubten drei Binnentransporte im Anschluss an die grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt haben.
Auch deutsche Lkw mit illegaler Kabotage
Doch illegale Kabotage ist nicht allein an Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen festzumachen. Das BAG berichtet auch von unerlaubten Kabotage-Fahrten von in Deutschland zugelassenen Lkw, hinter denen ausländische Firmen stehen. Hier fällt die Kontrollbilanz aber wesentlich erfreulicher aus. 2012 überprüften die Beamten 98.283 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge auf Einhaltung der GüKG-Regeln. Dabei hatten sie 52 Mal Grund für Beanstandungen. Im ersten Halbjahr 2013 führte das BAG 43.836 Kontrollen aus – und musste dabei elf Mal Alarm schlagen. Neben mobilen Kontrollen schwärmen die Beamten des BAG auch in die Betriebe aus, hierzu gibt es aber keine Statistiken.
Für zahlreiche Chefs und ihre Fahrer hatten die Verstöße gegen die Kabotage-Regeln ein Nachspiel. Im Jahr 2012 leitete das BAG 274 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein, im ersten Halbjahr 2013 weitere 177. Dabei wurden 2012 rund 400.000 Euro und im ersten Halbjahr 213 rund 270.000 Euro an Bußgeldern festgesetzt. Illegale Kabotage ist kein Kavaliersdelikt und kann entsprechend teuer werden: Möglich sind Bußgelder bis zu 20.000 Euro.