Die EU Kommission will leicht Nutzfahrzeuge ab einem gewissen Alter und Kilometerstand künftig jedes Jahr zur Prüfung bitten. Mit dieser Maßnahme erhofft sich die Kommission sinkende Unfallzahlen.
Für Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw würde sich nach den Vorschlägen der EU-Kommission folgendes ändern: Mit einem Neuwagen hätte Halter bis zur ersten HU ein Jahr länger Zeit. Diese wäre künftig erst nach vier Jahren statt bisher drei fällig. Bis zur nächsten Untersuchung wären wie bisher auch zwei Jahre Zeit. Dann müssten das sieben Jahre oder ältere Fahrzeug jedes Jahr vorgeführt werden.
Jährlich zur HU nach vier Jahren und 160.000 Kilometern
Jährlich zur HU sollten zudem leichte Nutzfahrzeug und Pkw, die nach vier Jahren 160.000 Kilometer auf dem Tacho haben.
Zudem sollen die Unterwegskontrollen auch auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet werden. Diese wurden bisher nur bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchgeführt.
"Die neuen Vorschläge könnten jedes Jahr mehr als 1.200 Menschenleben retten und 36.000 Unfälle verhindern", erklärt die EU-Kommission ihre Vorschläge.
Die neuen EU-Vorschriften sollen in allen 27 EU-Staaten anspruchsvolle Hauptuntersuchungen garantieren, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Dabei soll etwa auch ABS oder ESP unter die Lupe genommen werden. Künftig sollen auch die Kilometerstände bei den Prüfungen registriert werden. Damit will die EU-Kommission Manipulationen verhinderen.
Die Vorschläge der EU-Kommission werden jetzt vom EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat beraten.