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Gleicher Lohn in Holland fällig Gericht stellt Rumänen gleich

Brüssel regelt den LKw-Verkehr Foto: assetseller - stock.adobe.com

Neun rumänische Fahrer, die von den Niederlanden aus gearbeitet haben, haben Anspruch auf niederländischen Lohn. Das entschied das Bezirksgericht Rotterdam.

Das Verfahren hatte die Gewerkschaft FNV gegen Wemmers Tanktransport und dessen tschechisches Tochterunternehmen Unitrans Bohemia angestrengt, berichten niederländische Medien. Die rumänischen Fahrer erhielten niedrigere Löhne nach tschechischem Standard, da sie bei der tschechischen Tochterfirma unter Vertrag standen. Die Klage ist seit 2014 anhängig.

Unternehmen als Scheinkonstruktion

Da die Fahrer von Holland aus arbeiteten, hatten sie nach Ansicht des Gerichts Anspruch auf den gleichen Lohn wie ihre niederländischen Kollegen. Die niederländische Muttergesellschaft und die tschechische Schwestergesellschaft hätten denselben Hauptaktionär, deshalb handele es sich hierbei um eine Scheinkonstruktion, befand der Richter.

Die Parteien müssen nun versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, legt der Richter die Höhe der Entschädigung fest. Nach Angaben der Gewerkschaft erhielten die niederländischen Arbeitnehmer damals rund 3.600 Euro brutto im Monat plus 1.000 Euro brutto an Essenszuschüssen. Die tschechischen Kollegen erhielten im gleichen Zeitraum Hunderte von Euro weniger pro Monat.

Gewerkschaft: Falschaussagen unter Eid

Wemmers Tanktransport wollte sich dem Bericht zufolge zu dem Urteil nicht im Einzelnen äußern. FNV-Mann Edwin Atema ist mit dem Richterspruch zufrieden. Die Gewerkschaft behält sich aber weitere rechtliche Schritte vor, da von Wemmers während des Verfahrens unter Eid falsche Aussagen gemacht worden seien. Auch der Richter hatte offenbar festgesstellt, dass in einer Reihe von Punkten nicht die Wahrheit gesagt worden ist.

Erst Ende Juli hatte die FNV ein ähnliches Verfahren gegen das Transportunternehmen Van Den Bosch gewonnen. Zehn ungarische Fahrer waren bei einem ungarischen Tochterunternehmen beschäftigt, fielen aber nach Ansicht des Gerichts unter einen niederländischen Tarifvertrag. Das Gericht muss noch den Betrag festlegen, der den ungarischen Fahrern nachgezahlt werden muss.

Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier.

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