Schon 1940 (!) beschäftigte diese zentrale Frage der Elektromobilität den Autor von lastauto omnibus. Wir haben diesen erstaunlich aktuell klingenden Text aus Heft 7/1940 übernommen. Am Ende des Beitrags finden Sie den Original-Artikel als PDF zum Herunterladen.
Tankstellen für Elektrowagen (1940)
Ein Zukunftsproblem, das große Möglichkeiten in sich birgt
Wenn man bisher vom Elektrofahrzeug sprach, so ging man von vornherein davon aus, daß es ein Nutzfahrzeug für den Stadtverkehr sei, das bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 bis 30 km/st über einen Fahrbereich von 60 bis 80 km verfügt. Diese Stellungnahme baute auf der Erkenntnis auf, daß bei Erhöhung der Geschwindigkeit eines Elektrofahrzeugs auf 35 bis 40 km/st die Batterie und damit die Fahrleistung nachläßt, so daß also eine Geschwindigkeit bis zu 30 km/st am wirtschaftlichsten sei. Die Beschränkung der Geschwindigkeit zeitigte hierdurch auch die den Fahrzeugen mit Otto- und Dieselmotor gegenüber stets bewiesene überlegene Wirtschaftlichkeit. Es ist aber heute nicht einzusehen, den Verwendungsbereich des Elektrofahrzeugs aus dem Grunde einzuschränken, um eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen. Bei Erhöhung der Geschwindigkeit eines Elektrofahrzeuges auf 40 km/st, also auf die neuerdings für sämtliche Automobile höchstzulässige Stadtgeschwindigkeit, würde zwar eine Angleichung der Wirtschaftlichkeit dem Benzin-, Treibgas- beziehungsweise Dieselfahrzeug gegenüber erfolgen und damit die größere Wirtschaftlichkeit zum Teil verlorengehen, jedoch würde die Einsatzfähigkeit elektrischer Straßenfahrzeuge gewaltig erhöht werden. Die Geschwindigkeitserhöhung würde - und das verdient, festgehalten zu werden - nicht nur treibstoffpolitischen, sondern auch Wirtschaftlichkeitserwägungen gerecht werden und sowohl für die Kriegs- als auch für die Friedenswirtschaft von Bedeutung sein.
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