Gerichtsverhandlung Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Lkw im Regen, zu wenig Abstand, nasse Fahrbahn. Foto: Jan Bergrath 3 Bilder

Die Autobahnkanzlei lässt Fernfahrer Niklas nicht im Regen stehen. Denn es geht um die wirtschaftliche Existenz seiner kleinen Familie.

Sonntags, am Abend vor dem Gerichtstermin, gibt es noch ein letztes vorbereitendes Telefonat mit Niklas*. Ich störe ungern am Wochenende, aber die Tage zuvor habe ich Niklas nicht erreichen können. Ablenkung hat er im Moment genug: Er ist Vater geworden und was ist dagegen schon so ein popeliger Gerichtstermin. Meine Sorge ist allerdings völlig unbegründet. Niklas hat sich einen Tag Urlaub genommen, um vor Gericht erscheinen zu können. Das ist auch wichtig. Es geht nämlich um einen dieser Fälle, bei dem die Psychologie mehr Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung hat als das beste rechtliche Argument. Es geht um einen Fahrverbotsfall und hier hat das Gericht bekanntermaßen einen großen Ermessensspielraum.

Bei einem Fahrverbot droht der Chef mit Kündigung

34 km/h zu schnell innerorts lautet der Tatvorwurf. Das ist ganz schön viel. Für die Verteidigung kommt erschwerend hinzu, dass die Messanlage geschätzte hundertmal begutachtet wurde. Irgendeine Schwachstelle, die auf eine Fehlmessung hinweisen würde, scheint es nicht zu geben. Rechtlich betrachtet ist der Messwert wie in Stein gemeißelt. Manchmal hilft noch das Thema Fahreridentität. Einfach den Mund halten, schweigen und den Richter erkennen oder eben nicht erkennen lassen. Bei Fernfahrern ist das eher schwierig. Der Chef hat den Fahrer ja in der Regel benannt, auch in diesem Fall ist das so gelaufen. Die Ausdrucke zeigen, wessen Karte gesteckt hat, und zu behaupten, man sei nicht selbst gefahren, obwohl die eigene Karte steckte, ist keine gute Idee.

Das Fahrverbot stellt eine gefährliche Bedrohung für das junge Familienglück dar. Eine größere Wohnung musste sich die Familie mit Blick auf den Nachwuchs zulegen. Die kostet jetzt 800 Euro. Damit Junior sich wohlfühlt, wurde auch investiert. Die Rücklagen sind nun aufgebraucht für die teure Babyausstattung. Wenn Niklas jetzt eine Kündigung bekäme, wäre das ein Desaster. Genau das aber droht der Chef an, wenn das Gericht ein Fahrverbot ausspricht. Immerhin ist der Chef so offen und geradlinig, dass er mir das auch geschrieben hat. Es gibt keinen Zweifel. In der Firma kann Niklas auch keinen anderen Job als den des Fernfahrers ausüben. Vier Wochen Urlaub am Stück sind unmöglich, schreibt der Chef mir weiter. Eine Lawine würde sich also im Falle eines Fahrverbots in Gang setzen: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Miete nicht zahlen können, Kündigung des Mietverhältnisses, auch der Kreditvertrag fürs Auto platzt, Schufa-Einträge sind die Folge.

Irrtum wirkt Schuld mindernd

Erschwerend aber kommt hinzu, dass Niklas Fahreignungsregister nicht blütenrein ist. Zwei Voreintragungen gibt es, eine aus dem Jahr 2016, die wird 2018 getilgt, und eine vom Anfang 2017, die verschwindet Ende 2019. Wir gehen zusammen ins Gericht. Die Security kennt mich. Sie winkt mich durch. Kurzes Abchecken bei meinem Mandanten, noch zwei Treppen und wir stehen vor dem Gerichtssaal. Niklas Aufregung ist deutlich spürbar. Wir beginnen zehn Minuten zu früh, deutlich besser als auf dem Gerichtsflur aufgeregt rumzustehen. Der Messbeamte ist im Hintergrund anwesend. Der Richter wickelt ein paar Formalien ab. Danach wird der Bußgeldbescheid verlesen und festgestellt, dass fristgerecht und ordnungsgemäß Einspruch eingelegt wurde.

Jetzt kommt der wichtigste Augenblick für uns. Wir können uns zur Sache äußern. Wie verabredet, mache ich das. Ich weise zunächst darauf hin, dass die Fahreridentität eingestanden wird und dass auch die vorgeworfene Geschwindigkeit eingeräumt wird. Der Betroffene unterlag allerdings einem die Schuld mindernden Irrtum. Der Richter nickt zustimmend. Er dachte, er wäre auf einer Kraftfahrtstraße, außerdem dachte er, dass er bereits außerorts wäre. Der Richter nickt zustimmend. Er kennt diese Schwäche des Messortes. Jetzt komme ich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die sind nicht schlecht, aber auch nicht gut genug, um ein Fahrverbot abfedern zu können. Von 1.500 Euro netto muss nicht nur ein kleiner Säugling, sondern die ganze Familie ernährt werden. Eine Vierzimmerwohnung kostet 800 Euro, dann bleibt, auch wenn ein paar Spesen dazukommen, nicht viel übrig.

Kein Fahrverbot

Mein Mandant wäre mit seiner Frau und mit dem kleinen Baby im Falle eines Fahrverbots wirtschaftlich am Ende. Ersparnisse gebe es nicht. Schließlich dürfe auch der Registerauszug nicht negativ berücksichtigt werden. Im Gegenteil, der Bagatelleintrag, mit dem Niklas schwer ungerecht behandelt worden sei, gebe dem Gericht sozusagen den Auftrag, jetzt mit einer sehr maßvollen Entscheidung einen Ausgleich zu schaffen und das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen. Der Richter hebt verständnisvoll den Kopf und macht einen Vorschlag: 350 Euro Bußgeld in sieben Monatsraten à 50 Euro. Niklas nickt, ich stimme ebenfalls zu. Fünf Minuten später wird das entsprechende Urteil verkündet. Kein Fahrverbot! Wir erklären Rechtsmittelverzicht. Ein paar Augenblicke später stehen wir wieder auf dem Parkplatz. Es regnet richtig. Das ist uns gerade irgendwie völlig egal. Wir lassen die Verhandlung noch einmal Revue passieren. Für Niklas war es extrem aufregend. Ehrlich gesagt für mich auch. Es ging ja schließlich richtig um was.

Autobahnkanzlei Foto: Jan Bergrath
Rechtsanwalt Alexander Rietesel.

Fernfahrertelefon

Rechtsanwalt Alexander Rietesel sitzt am Fernfahrertelefon und steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Hier ein Auszug von individuellen Fragen der Kollegen – und die Antworten des Juristen.

Steffi*: "Welchen Sinn ergeben eigentlich 55- Euro-Urteile?!"

Rietesel: "Solche Urteile sind in der Regel Kompromisse zwischen Gericht und Verteidigung. Viele Gerichte sind bei Ersttätern, die noch keine Eintragung im Fahreignungsregister haben, und bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bereit, das Urteil in den Verwarnungsgeldbereich zu reduzieren. Für Lkw-Fahrer, deren berufliches Schicksal oft am Punktekonto in Flensburg hängt, sind solche Entscheidungen von elementarer Bedeutung. Man kann dabei den Punkt vermeiden. Ich halte diese Vorgehensweise für juristisch sauber. Hierbei wird das verkehrsrechtliche Leben des Betroffenen über den einen Fall hinaus mit in die Waagschale geworfen. Oft sind es auch besondere Tatumstände, die zu berücksichtigen sind. Der Richter muss eben ein individuelles Bußgeld für den Einzelfall finden. Er ist an den Bußgeldkatalog in keiner Weise gebunden und kann so auch für Berufskraftfahrer günstige Entscheidungen treffen."

Herbert*: "Der Richter war der Meinung, ein weiterer Termin sei nicht verhältnismäßig. Was heißt das eigentlich?"

Rietesel: "Auch prozessual ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Ein Teil dieses Grundsatzes ist, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen soll. Das bedeutet aber auch, dass der Aufwand eines Verfahrens zudem zum Tatvorwurf passen muss. Drei Gerichtstermine zur Aufklärung und gegebenenfalls Sanktionierung eines Bagatellverstoßes sind zum Beispiel nicht mehr akzeptabel."

Ronald*: "Was heißt denn eigentlich Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch? Ein Anwalt hat mir geschrieben, dass er das getan hat. Aber was bedeutet das?!"

Rietesel: "Wenn man auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, ist das juristisch betrachtet eine Teileinspruchsrücknahme. Der Tatvorwurf, zum Beispiel die Geschwindigkeitsüberschreitung, wird eingestanden, außerdem die Fahreridentität. Es geht dann nur noch um die Frage, welches Bußgeld bzw. Maßnahme für den Einzelfall die richtige ist. Das ist nämlich die Rechtsfolge, die ausgesprochen wird. Oft wird die Beschränkung erklärt, um das Verfahren auf das Wesentliche zu beschränken."

Kleine Fälle

Rechtsanwalt Max von Gyldenfeldt vertritt Lkw-Fahrer Heinz* vor dem Amtsgericht. Er soll einen Radfahrer bei Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot in den Grünstreifen gedrängt haben. Der Radfahrer soll nicht etwa rechts vom Lkw gefahren, sondern entgegengekommen sein. Von Gyldenfeldt rügt als Erstes das mangelnde Sachaufklärungsinterresse der Behörde. Diese habe nämlich erst sechs Wochen nach der angeblichen Tat einen Anhörungsbogen versandt. Dass man nach dieser Zeit kein Erinnerungsvermögen mehr habe, verstehe sich von selbst. Heinz selbst ist nämlich in keiner Weise bewusst, dass er irgendeinen Fehler gemacht hat, geschweige denn jemanden in den Grünstreifen gedrängt hat. Von Gyldenfeldt argumentiert feinsinnig, dass der Zeitablauf zu einer starken Behinderung der Verteidigung führen würde.

Schon allein deswegen sei das Verfahren einzustellen. Der Richter will zunächst den Zeugen hören. Der kommt in Rennradkluft und argumentiert mit der Souveränität eines Berufszeugen anhand der Daten seines GPS-Trackers und seiner Rennrad-App, dass er Heinz auf einer ca. 2,60 Meter breiten Straße entgegengefahren sei, dass dieser aus der Beschleunigung heraus auf ca. 25 km/h stark abgebremst habe und ohne auszuweichen mit dem Holztransporter an ihm vorbeigefahren sei. Nach den detailverliebten Darlegungen des Zeugen wird dieser vor den Sitzungssaal geschickt. Von Gyldenfeldt fragt, wohin denn bitte bei einer 2,60 m breiten Straße der Lkw hätte ausweichen sollen. Außerdem sei nichts, aber auch gar nichts passiert. Der Fahrradfahrer habe noch nicht einmal absteigen müssen. Von Gyldenfeldt regt die Einstellung des Verfahrens, hilfsweise einen Ortstermin zusammen mit dem Richter an. Der jedoch stellt das Verfahren direkt ein.

AG Soltau Az.: 11 OWi 9201 Js 30905/17 (672/17)

Valentin* kann sich an das, was ihm hier vorgeworfen wird, noch sehr gut erinnern. Ein Pkw-Fahrer hat ihn immer wieder auf eine Geschwindigkeit weit unter den zugelassenen 60 km/h ausgebremst. Dabei ist er natürlich mit einer gewissen Zwangsläufigkeit zu nahe aufgefahren. Das letzte Fahrmanöver dieser Art haben zwei von hinten nahende Polizeibeamte beobachtet. Diese zwei Polizeibeamten werden im Gerichtstermin vernommen. Aus Sicht der Verteidigung sind die Aussagen völlig unergiebig. Die Geschwindigkeitsangaben widersprechen sich deutlich. Das Erinnerungsvermögen der Beamten lässt überdies zu wünschen übrig. Valentin selber ist nicht dabei. Autobahnanwalt Peter Möller hat einen Antrag auf Befreiung von seiner Anwesenheitspflicht gestellt. Dass Valentin selber nicht dabei ist, hat seinen Vorteil. Auf diese Art und Weise kann nämlich relativ harmonisch verhandelt werden. Valentin hätte sich über die Aussagen der Polizeibeamten sicherlich total aufgeregt. Mit Recht! Ihn trifft nur eine geringe Schuld. In solchen Fällen, führt die Richterin aus, müsse nicht gleich ein Punkt eingetragen werden. Sie urteilt ganz knapp unter der Punktegrenze, nämlich einen Euro darunter. Das macht 59 Euro. Hauchdünn, aber Ziel erreicht!. - AG SuhlAz.: 330 Js 3240/18 1 OWi

Neues aus der Autobahnkanzlei

Lange Zeit sah es aus wie Stillstand. Aber es geht weiter. Die Autobahnkanzlei soll sich wie ein flächendeckendes Netz über die Republik spannen. Das ist der Plan – und mit dem gehen wir 2018 nun ein großes Stück voran. Zwei neue Kanzleien werden in diesem Jahr eröffnet. Lasst euch überraschen, wir werden euch hier rechtzeitig vorher zu den Eröffnungsfeiern einladen!

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 06 2018 Titel
FERNFAHRER 06 / 2018
5. Mai 2018
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