Schließen

Gemeinschaftswerk in Scherben DTLB versus ADSp

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Spediteure und Verlader haben ihre Verhandlungen über neue Geschäftsbedingungen abgebrochen. Ein neues Werk seitens der Verlader, DTLB soll's nun richten, bekommt aber massiven Gegenwind.

Dieser Knall war laut und deutlich zu vernehmen: Zuerst teilten die Verladerverbände und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) das Ende ihrer Verhandlungen über eine Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) mit. Dann stellten die Verlader – Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA), Handelsverband Deutschland (HDE) und Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) –  mit den DTLB  (Deutsche Transport- und Lagerbedingungen) ihr eigenes Regelwerk vor.

Zwei Jahre hatten beide Seiten über eine Neuerung der 2003 letztmalig reformierten ADSp verhandelt. Ziel war es, Änderungen aufzunehmen, die sich durch eine in der Zwischenzeit erfolgte Rechtsprechung und veränderte Gesetzgebung ergeben haben. Damit wird es nun nichts. Die Verlader empfehlen die Anwendung der DTLB, der DSLV will noch in diesem Jahr eine überarbeitete Version der ADSp veröffentlichen.

Haftung, Preis und Standards

Vor allem über die Punkte Haftung, Preis und Festschreibung von Standards konnten sich die Parteien nicht einigen. Welche Folgen etwa die Haftungsbedingungen aus den DTLB für die Spediteure haben können, zeigt Carsten Vyvers, Rechtsanwalt der Kanzlei Arnecke Sibeth Siebold aus Frankfurt, auf. In den DTLB finde sich, anders als in den ADSp, keine Haftungsbegrenzung für Großschäden. "Hierdurch wird es auch deutlich schwerer für die Dienstleister­seite, ausreichenden Versicherungsschutz vorzuhalten, da man ein unbegrenztes Schadensrisiko nicht versichern kann und auch in den Policen regelmäßig Maximalbeträge enthalten sind."

Kritisch sieht er zudem die ­Forderung nach einem  Notfallkonzept. "Wie genau dieses gestaltet sein soll, ergibt sich aus den DTLB nicht", sagt Vyvers, "gerade mittlere und kleinere Unternehmen dürften Schwierigkeiten haben, hier den Anforderungen der Verlader zu genügen."

Auch die DTLB-Vorgabe nach einem fixen Preis bedeute ein höheres wirtschaftliches Risiko für den Dienstleister. "Die DTLB gehen offensichtlich davon aus, dass man die mit einem Verkehrsvertrag verbundenen Kosten vorab jeweils so kalkulieren kann, dass der Dienstleister seine Leistungen jeweils zu fixen Kosten erbringen kann." Es sei jedoch eine gewisse Flexibilität notwendig, um nicht mit zu hohen Risiken in der Transportdurch­führung belastet zu werden.

Streit über die Gültigkeit

Doch nicht nur inhaltlich ist ein tiefer Graben entstanden, auch über die Gültigkeit der Regelungen sind die beiden Parteien uneinig. Die verladende Wirtschaft teilt mit, dass die bisherigen ADSp "ein gemeinsam mit dem DSLV beschlossenes Bedingungswerk" seien, "welches nunmehr keine Wirksamkeit mehr entfaltet."

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster kommentiert hingegen das neue Regelwerk der Verlader folgendermaßen: "Das Regelwerk der DTLB basiert einseitig auf den Interessen der verladenden Wirtschaft. Es ist bereits aus diesem Grund fraglich, ob die DTLB rechtswirksam sind."

Die aktuellen ADSp hätten "ohne Zweifel Bestand", sagt Huster. Die Gültigkeit der ADSp hänge allein von einer vertraglichen Einbeziehung in einen Vertrag ab. Zwar könnten die Verbände der verladenden Wirtschaft sich von der bisherigen unverbindlichen Empfehlung der ADSp lossagen, dies habe jedoch weder Auswirkungen auf bestehende Verträge, die auf Basis der ADSp vereinbart wurden, noch auf zukünftige Verträge, bei denen sich die Vertragsparteien auf die Einbeziehung der ADSp verständigen.

Verträge sind einzuhalten

"Es gilt das Prinzip pacta sunt servanda – geschlossene Verträge sind einzuhalten", sagt Rechtsanwalt Vyvers. Verträge, welche auf Basis der bislang bestehenden ADSp abgeschlossen worden sind, sind durch die aktuellen Entwicklungen nicht beeinflusst.
Und in der Zukunft? "Jeder Spediteur kann und sollte die ADSp als bewährtes Bedingungswerk weiterhin seinen Geschäften zugrunde legen", sagt DSLV-Mann Huster. Das bekräftigt auch der Fachanwalt Vyvers: "Die ADSp können selbstverständlich weiterhin angewendet werden." Die Dienstleister sollten ihre Kunden vor Abschluss des jeweiligen Verkehrsvertrages aber deutlich darauf hinweisen, dass sie ihre Leistungen auf Basis der ADSp erbringen. "Stimmt der Kunde zu oder widerspricht er dem Einbezug nicht, werden die ADSp weiterhin Vertragsbestandteil." Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht empfiehlt jedoch unbedingt, den Zusatz des DSLV zu verwenden, den dieser seit der Seerechtsreform im April 2013 formuliert und der unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden helfe. 

Detlef Neufang, Rechtsanwalt beim Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), verweist auf eine weitere Op­tion: "Können sich die Parteien nicht darauf einigen, welche Geschäftsbedingungen dem Vertrag zugrunde zu legen sind, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung." Heißt: Bei im Inland dargestellten Verträgen gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, bei grenzüberschreitender Vertragsabwicklung die internationalen Übereinkommen.

Unsere Experten
Jan Bergrath Jan Bergrath Journalist
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.